Zoll fahndet nach getarnten Handelswaren – 17.000 Franken als „Gratisproben“ deklariert
Zoll fahndet nach getarnten Handelswaren – 17.000 Franken als „Gratisproben“ deklariert
Deutsche Zollbeamte entdecken nicht deklarierte Handelswaren, getarnt als "kostenlose Muster"
In einer kürzlichen Kontrolle hat der deutsche Zoll einen Fall von nicht deklarierten Handelswaren aufgedeckt, die als "Gratisproben" getarnt waren. Die Sendung mit einem Wert von über 17.000 Schweizer Franken wurde am Zollamt Singen auffällig, nachdem Beamte Unstimmigkeiten in der Rechnung festgestellt hatten. Der Vorfall unterstreicht die strengen Vorschriften für zollfreie Mustersendungen nach Deutschland.
Der Fall flog während der sogenannten "Schwarzen Woche" auf, einer Phase mit verschärften Zollkontrollen. Mitarbeiter des Hauptzollamts Singen (HZA-SI) prüften eine Rechnung eines Schweizer Maschinenbauunternehmens. Obwohl die Ware als "kostenlose Güter" ausgewiesen war, stellten die Ermittler fest, dass die Artikel einen tatsächlichen Marktwert possessed. According to German regulations, duty-free samples must either be clearly marked as non-commercial goods or be limited to a maximum of five pieces per product category, with a maximum value of 50 Euro per group. If these criteria are not met, the customs office will charge duties based on the actual value of the goods. In this case, the shipment did not qualify for duty exemption. The authorities imposed duties of approximately 3,800 Euro - corresponding to the real commercial value of the goods. The incident shows that even unintentional misdeclarations can lead to unexpected costs.
For the Swiss company, the case ended with a customs payment of approximately 3,800 Euro. The customs authorities once again emphasized that all imports - regardless of their designation in invoices - must comply with the applicable regulations. Companies sending samples to Germany are urged to inform themselves about the rules to avoid similar penalties.
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