FDP scheitert vor Gericht: Keine Teilnahme an SWR-TV-Debatte mit CDU, Grünen und AfD
FDP hat keinen Anspruch an Teilnahme an TV-Debatte vor der Wahl in Baden-Württemberg - FDP scheitert vor Gericht: Keine Teilnahme an SWR-TV-Debatte mit CDU, Grünen und AfD
Die Freie Demokratische Partei (FDP) in Baden-Württemberg wurde von einer bevorstehenden Fernsehdebatte des Südwestrundfunks (SWR) ausgeschlossen. Ein Gerichtsurteil bestätigte die Entscheidung des Senders, sodass nur noch CDU, Grüne und AfD an der Diskussion teilnehmen werden. Die Debatte wird am 24. Februar live übertragen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies sämtliche Anträge des FDP-Landesverbands auf eine Teilnahme ab. Die Partei hatte argumentiert, ihr Ergebnis von 10,5 Prozent bei der Landtagswahl 2021 rechtfertige eine Einbindung. Das Gericht urteilte jedoch, dass sich die aktuelle politische Realität nicht allein an vergangenen Wahlerfolgen messen lasse.
In seiner Begründung verwies das Gericht auf die jüngsten Rückgänge der FDP bei Bundes-, Europa- und Landtagswahlen, wo ihr Stimmenanteil zwischen 0,8 und 5,2 Prozent lag. Aktuelle Umfragen sehen die Partei ebenfalls bei etwa fünf Prozent – deutlich hinter CDU, Grünen und AfD, die jeweils über 20 Prozent in der anstehenden Wahl erreichen könnten.
Der SWR verteidigte seine Auswahlkriterien und betonte, diese folgten dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit. Nur Parteien mit realistischen Aussichten auf erheblichen politischen Einfluss sollten demnach teilnehmen. Das Gericht stimmte zu und bestätigte, dass die Debatte ausschließlich mit den Spitzenkandidat:innen von CDU, Grünen und AfD stattfinden wird.
Das Urteil bedeutet, dass die FDP in der TV-Debatte nicht vertreten sein wird. Die Entscheidung des SWR, die Teilnahme auf die drei führenden Parteien zu beschränken, bleibt damit unverändert. Die Live-Übertragung findet wie geplant am 24. Februar statt.
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