17 February 2026, 00:08

Bauernfamilie setzt sich gegen EU-Regeln durch: Transponder statt Ohrmarken erlaubt

Eine Gruppe schwarzer und weißer Kühe mit Ohrmarken steht zusammen in einem Stall, mit Pfosten und einer Lampe im Hintergrund.

Bauernfamilie setzt sich gegen EU-Regeln durch: Transponder statt Ohrmarken erlaubt

Eine Bauernfamilie in Baden-Württemberg hat einen Rechtsstreit gewonnen und darf weiterhin injizierbare Transponder zur Rinderkennung einsetzen – statt der herkömmlichen Ohrmarken. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab der Familie Maier recht und hob damit eine Entscheidung des Regionalrats auf, der ihre langjährige Ausnahmegenehmigung widerrufen hatte. Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, wie EU-Viehbestimmungen auf kleine Betriebe mit besonderen Bewirtschaftungsformen anzuwenden sind.

Die Familie Maier, die den Uria-Hof in Balingen-Ostdorf bewirtschaftet, setzt seit 2013 auf injizierbare Transponder, wofür sie eine EU-konforme Sondergenehmigung besaß. Diese Methode war als Alternative zu Ohrmarken nach der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 zugelassen, wobei spätere EU-Entscheidungen – etwa das Urteil des EuGH von 2015 im Fall C-592/14 sowie die Verordnung (EU) 2016/429 – die Regelungen weiter präzisierten. Deutsche Behörden dürfen solche Transponder zwar erlauben, doch jedes Tier muss dennoch zwei Kennzeichen tragen.

Der Regionalrat hatte die Ausnahmegenehmigung der Familie ohne ausreichende Berücksichtigung ihrer Betriebsweise entzogen. Anders als in kommerziellen Betrieben handeln die Maiers nicht mit ihren Tieren – ein zentraler Aspekt, den das Gericht in der ursprünglichen Entscheidung übersehen sah. Die Richter kritisierten zudem das Fehlen einer ordnungsgemäßen Anhörung vor dem Widerruf und bezeichneten das Verfahren als mangelhaft.

Zwar erlaubt das EU-Recht grundsätzlich den Entzug solcher Ausnahmen, doch das Gericht urteilte, dass Behörden Einzelfälle gründlicher prüfen müssen. Die Entscheidung unterstreicht, wie wichtig es ist, strenge Rückverfolgbarkeitsvorgaben mit den Realitäten kleiner Höfe in Einklang zu bringen.

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Das Urteil ermöglicht es der Familie Maier, weiterhin Transponder für ihre Rinder zu nutzen. Zudem setzt es ein Zeichen dafür, dass Regionalräte betriebsindividuelle Gegebenheiten sorgfältig abwägen müssen, bevor sie Ausnahmen streichen. Der Fall zeigt einmal mehr die Spannung zwischen einheitlichen EU-Vorgaben und den vielfältigen Praktiken von Viehhaltern in den Mitgliedstaaten.