08 February 2026, 22:05

Neues Urteil: Arbeitgeber haften für BEM-Fehler externer Dienstleister

Ein Gebäude mit einer Tafel, auf der "ABN AMRO" steht, mit einer Tafel mit Text, Geländern und Glasfenstern mit Vorhängen, mit Text unten, der eine Strafe von 1,5 Milliarden Dollar durch die Europäische Union erwähnt.

Neues Urteil: Arbeitgeber haften für BEM-Fehler externer Dienstleister

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg legt Unternehmen strengere Pflichten auf, wenn sie externe Dienstleister für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) beauftragen. Das Gericht entschied, dass Arbeitgeber auch bei Auslagerung des Verfahrens vollumfänglich für Verfahrensfehler der Drittanbieter haften. Diese Rechtsprechung könnte künftig krankheitsbedingte Kündigungen erschweren – insbesondere dann, wenn rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein Arbeitnehmer, dessen Kündigung wegen Verfahrensmängeln des externen BEM-Dienstleisters für unwirksam erklärt wurde. Das Gericht betonte, dass Unternehmen ihre rechtliche Verantwortung nicht abwälzen können – selbst dann nicht, wenn sie auf externe Fachkompetenz zurückgreifen. Ohne ausreichende Kontrolle können Fehler im BEM-Prozess zu rechtswidrigen Entlassungen führen.

Ein weiterer zentraler Punkt des Urteils war der Datenschutz. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter klar darüber aufklären, wie deren Daten im Rahmen des BEM erhoben und verwendet werden. Unterlassen sie dies, riskieren sie rechtliche Angriffe gegen das gesamte Verfahren – mit der möglichen Folge, dass nachgelagerte Kündigungen unwirksam werden.

Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit regelmäßiger Prüfungen und lückenloser Dokumentation der BEM-Abläufe. Unternehmen sollten zudem ihre Verträge mit externen Anbietern auf Rechtkonformität überprüfen. Zwar liegen keine öffentlichen Statistiken zur Verbreitung von BEM-Outsourcing vor, doch deuten Umfragen auf eine zunehmende Nutzung hin – vor allem in der Industrie, im Gesundheitswesen und in der Logistikbranche.

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Rechtsexperten raten Betrieben nun zu einer kritischen Überprüfung ihrer BEM-Partnerschaften. Klare vertragliche Regelungen und eine aktive Überwachung der Dienstleister seien unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Das Urteil macht deutlich: Die letzte Verantwortung für die Einhaltung der BEM-Vorgaben liegt stets beim Arbeitgeber – unabhängig von externer Unterstützung. Bei Verfahrensfehlern drohen rechtliche Herausforderungen gegen krankheitsbedingte Kündigungen. Unternehmen müssen nun Transparenz, Datenschutz und strenge Kontrollen priorisieren, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.