08 February 2026, 16:09

Karneval im Straßenverkehr: Diese Alkohol- und Kostümregeln müssen Sie jetzt beachten

Eine Gruppe von Menschen in Helmen fährt nachts mit Fahrrädern durch eine Stadtstraße, beleuchtet von den Stadtlichtern.

Karneval im Straßenverkehr: Diese Alkohol- und Kostümregeln müssen Sie jetzt beachten

Die Karnevalszeit bringt bunte Umzüge und ausgelassene Feiern mit sich – doch für Verkehrsteilnehmer gelten strenge Regeln, um die Sicherheit zu gewährleisten. Behörden erinnern Autofahrer, Radfahrer und E-Bike-Nutzer daran, dass Alkoholgrenzen und Kostümvorschriften konsequent kontrolliert werden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Selbst am Morgen nach einem feuchtfröhlichen Abend kann Restalkohol im Blut zu empfindlichen Strafen führen – von Bußgeldern über Führerscheinentzug bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen bei Unfällen.

Für Autofahrer liegt die gesetzliche Promillegrenze bei 0,5. Wer damit oder darüber erwischt wird, muss mindestens 500 Euro Strafe zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und einen einmonatigen Fahrverbot. Kommt es zu einem Unfall, sinkt die Grenze auf 0,3 Promille – mit dem Risiko einer Strafverfolgung, höherer Geldbußen und einer Mindestsperre von sechs Monaten.

Auch Radfahrer müssen aufpassen: Zwar gibt es für sie keine feste 0,5-Promille-Grenze, doch ab 1,6 Promille droht eine Straftat. Die Folgen können den Entzug des Führerscheins, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder sogar eine Freiheitsstrafe umfassen. Selbst unter 1,6 Promille können Radfahrer bestraft werden, wenn sie auffällige Fahrfehler zeigen oder in einen Unfall verwickelt sind.

Schnelle S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen, unterliegen denselben 0,5-Promille-Regeln wie Autos. Fahranfänger in der Probezeit und Wiederholungstäter haben hingegen Null Toleranz: Schon bei nachweisbarem Alkoholkonsum drohen 250 Euro Strafe, ein Punkt in Flensburg, ein Nachschulkurs und eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.

Auch bei Karnevalskostümen ist Vorsicht geboten: Autofahrer müssen ihr Gesicht vollständig sichtbar lassen und sicherstellen, dass Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt werden. Verstöße kosten 60 Euro Bußgeld – und im Schadensfall können Versicherungen die Zahlung verweigern, wenn das Kostüm zum Unfall beigetragen hat.

Trotz langjähriger Diskussionen bleibt die 1,6-Promille-Grenze für Radfahrer seit einem Jahrzehnt unverändert. Pläne zur Absenkung sind gescheitert, die aktuellen Strafen gelten weiter.

Die Botschaft der Behörden ist klar: Karneval bedeutet keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr. Alle – ob im Auto, auf dem Fahrrad oder E-Bike – müssen sich an Alkoholgrenzen und Sicherheitsvorschriften halten. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder, Führerscheinentzug oder sogar strafrechtliche Folgen bei Unfällen.