EU-Lieferkettengesetz: Weniger Bürokratie, aber klare Nachhaltigkeitsregeln bleiben
Luisa BrandtEU-Lieferkettengesetz: Weniger Bürokratie, aber klare Nachhaltigkeitsregeln bleiben
Einigung auf EU-Lieferkettengesetz und Nachhaltigkeitsberichte
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- Dezember 2025
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Die EU hat sich vorläufig auf das EU-Lieferkettengesetz und neue Regeln für Nachhaltigkeitsberichte geeinigt. Die Vereinbarung sieht höhere Schwellenwerte vor, sodass weniger Unternehmen strengen Berichtspflichten unterliegen. Laut Behörden soll dies den Druck auf kleine und mittlere Betriebe in ganz Europa verringern.
Nach den neuen Bestimmungen wurden die Anforderungen sowohl für das Lieferkettengesetz als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelockert. Unternehmen müssen künftig weniger Dokumentations- und Offenlegungspflichten erfüllen als ursprünglich geplant. Zudem wurde eine EU-weite zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen – ein Punkt, der zuvor heftig diskutiert worden war.
Die Einigung verringert zwar den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, hält aber die zentralen Standards in Sachen Nachhaltigkeit und Lieferketten aufrecht. Betriebe müssen nun prüfen, ob sie die angepassten Kriterien noch erfüllen. Der finale Gesetzestext wird abschließend regeln, welche Firmen den neuen Pflichten unterliegen.
