BGH-Urteil im Februar: Wer zahlt für den unfertigen Dachausbau nach der Baupleite?

Admin User
1 Min.
Ein Dach mit einem Gebäude und einem Fenster im Hintergrund.

Nach Insolvenz des Bauträgers: BGH wird im Februar über Fortsetzung der Dachgeschoss-Erweiterung entscheiden - BGH-Urteil im Februar: Wer zahlt für den unfertigen Dachausbau nach der Baupleite?

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung des Dachausbaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27. Februar ein richtungsweisendes Urteil in einem Streit um unfertige Dachgeschosswohnungen in Nordrhein-Westfalen fällen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Rohbauwohnungen nach der Insolvenz des Bauunternehmens während der Bauphase fertigstellen muss. Die Eigentümer der Dachwohnungen haben gegen ein vorheriges Gerichtsurteil Berufung eingelegt und fordern umfangreichere Bauarbeiten.

Der Rechtsstreit begann, als die Insolvenz des Bauunternehmens die Fertigstellung der Dachgeschosswohnungen stoppte. Seitdem streiten die Wohnungseigentümergemeinschaft und die Dachwohnungseigentümer darüber, was als Gemeinschaftseigentum gilt – und wer die Kosten für die Fertigstellung tragen muss.

Das BGH-Urteil am 27. Februar wird nicht nur den Konflikt um die unvollendeten Dachwohnungen klären, sondern auch Präzedenzfall für ähnliche Fälle sein, in denen Bauvorhaben wegen der Insolvenz des Entwicklers zum Stillstand kommen. Die Entscheidung wird die rechtlichen Grenzen von Gemeinschaftseigentum in Wohnanlagen definieren.