100.000 Euro Notargebühren: Gericht bestätigt hohe Kosten für 7-Millionen-Deal

Admin User
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Kreuzsymbole, Papiere und Schlüsselanhänger auf einem Glastisch.

100.000 Euro Notargebühren: Gericht bestätigt hohe Kosten für 7-Millionen-Deal

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat Notargebühren in Höhe von rund 100.000 Euro für eine Finanzierungsrunde über 7 Millionen Euro bestätigt. Die Entscheidung folgte einem Streit über Nachforderungen, die nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erhoben wurden. Das Gericht stellte zudem klar, dass Notare nicht verpflichtet sind, günstigere Alternativen vorzuschlagen – es sei denn, das gewählte Verfahren steht im Widerspruch zu den Absichten der Beteiligten.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Kapitalerhöhung von 7 Millionen Euro, die mit einem Investitions- und Gesellschaftervertrag verbunden war. Der Notar berechnete zunächst 63.110,85 Euro für die Beurkundung der Unterlagen. Nach einem späteren BGH-Urteil wurden zusätzlich 35.832,45 Euro in Rechnung gestellt, sodass sich die Gesamtkosten auf fast 100.000 Euro beliefen.

Die Entscheidung bestätigt, dass Notare Zusatzgebühren erheben dürfen, wenn BGH-Urteile frühere Berechnungen beeinflussen. Zudem setzt sie einen Präzedenzfall: Eine Beratung zu Kosteneinsparungen ist nur dann erforderlich, wenn die gewählte Beurkundung offensichtlich nicht den Zielen der Parteien entspricht. Der Fall unterstreicht die finanziellen Konsequenzen, die entstehen können, wenn Gesellschaftervereinbarungen ohne Prüfung alternativer Gestaltungsmöglichkeiten strukturiert werden.