Streit um neue Sonntagsöffnungen: Baden-Württemberg erlaubt automatisierte Läden rund um die Uhr
Noah FrankeStreit um neue Sonntagsöffnungen: Baden-Württemberg erlaubt automatisierte Läden rund um die Uhr
In Baden-Württemberg gestattet eine neue Verordnung nun vollautomatisierte Läden mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern, rund um die Uhr zu öffnen – auch sonntags und an Feiertagen. Die Änderung stößt auf Kritik von Gewerkschaften und dem Bündnis für den freien Sonntag, die darin eine Schwächung des traditionellen Schutzes von Ruhetagen sehen.
Bisher hat noch kein solcher Laden unter den neuen Regeln eröffnet, und es gibt auch keine bekannten Pläne für eine Umsetzung. Da das Gesetz erst kürzlich verabschiedet wurde, bleibt seine praktische Auswirkung vorerst unklar.
Die Verordnung ermöglicht es kleinen, automatisierten Geschäften, 24 Stunden am Tag zu öffnen – sonntags und an den meisten Feiertagen. Ausnahmen gelten für bestimmte geschützte Feiertage, an denen der Handel weiterhin eingeschränkt bleibt. Befürworter wie der Handelsverband unterstützen die Neuregelung und fordern sogar, auch größere Ladenflächen einzubeziehen.
Kritiker hingegen sehen in dem Gesetz eine Bedrohung für den traditionellen Ruhetag. Das Bündnis für den freien Sonntag argumentiert, die Änderung verwische die Grenze zwischen Werktagen und Sonntagen und schaffe eine kommerziellere Atmosphäre an einem Tag, der eigentlich der Ruhe dienen solle. Zudem gebe es keinen echten Bedarf für Sonntagsöffnungen, da dieselben Waren auch an anderen Tagen erhältlich seien.
Das Bündnis warnt darüber hinaus, dass die Verordnung den Kern des Ladenschlussgesetzes aushöhle. Bisher waren Sonntagsöffnungen seltene Ausnahmen, doch die neuen Regeln machten sie zur Normalität – ohne klare Beschränkungen, wo solche Läden betrieben werden dürfen. Die Initiative kündigte an, weiter gegen das Gesetz zu kämpfen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Unterdessen äußerte die Gewerkschaft ver.di Bedenken, dass große Handelsketten die neuen Regeln ausnutzen könnten. Sie fürchtet, dass Konzerne durch Automatisierung Arbeitsrechte umgehen und so die Rechte der Beschäftigten an Sonntagen weiter aushebeln könnten.
Bisher hat noch kein vollautomatisierter Laden nach der neuen baden-württembergischen Verordnung eröffnet, und es gibt auch keine konkreten Planungen. Das Gesetz bleibt umstritten, während Gewerkschaften und das Bündnis für den freien Sonntag juristische Schritte vorbereiten. Die langfristigen Auswirkungen auf den Sonntagshandel und die Arbeitsbedingungen hängen davon ab, wie Unternehmen in den kommenden Monaten reagieren werden.
