BGH-Urteil belastet Betreiber von **Batteriespeichern** mit neuen Netzgebühren – ein Risiko für die **Energiewende**?

BGH-Urteil belastet Betreiber von **Batteriespeichern** mit neuen Netzgebühren – ein Risiko für die **Energiewende**?
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat klargestellt, dass Netzbetreiber Netzanschlussgebühren auch von Betreibern stationärer Batteriespeicher verlangen dürfen. Die Entscheidung hebt ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf und weist eine Revision des Speicherprojektentwicklers Kyon Energy zurück. Branchenverbände zeigen sich besorgt und warnen vor möglichen Folgen für die Energiewende und künftige Investitionen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Betreiber von Batteriespeichern als Endverbraucher einzustufen sind und damit anschlusskostenpflichtig werden. Kyon Energy hatte argumentiert, dass Großspeicher nicht nur Strom verbrauchen, sondern durch die Aufnahme von Überschussstrom und dessen bedarfsgerechte Abgabe auch das Netz stabilisieren. Der BGH entschied jedoch, dass rein netzgekoppelte Speicher weiterhin wie klassische Endkunden behandelt werden und die Gebühren zahlen müssen.
Der Bundesverband Energiespeicher kritisierte das Urteil als Rückschlag für ein flexibles, erneuerbares Energiesystem. Er betonte, dass die aktuellen Gesetze die wachsende Bedeutung von Speichern in modernen Stromnetzen nicht ausreichend abbilden. RechtsExperten wie Simon Groneberg von der Kanzlei McDermott Will & Emery wiesen darauf hin, dass die Entscheidung zwar Rechtssicherheit schafft, für Projektentwickler aber zu höheren Kosten führen könnte. Das betroffene Unternehmen Kyon Energy erklärte, die vollständigen Auswirkungen des Urteils ließen sich erst beurteilen, wenn der BGH seine detaillierte Begründung veröffentlicht. Unklar bleibt zudem, ob die Regelung nur für netzgekoppelte Speicher gilt oder auch hybride Systeme erfassen könnte. Zudem wirft das Urteil Fragen zur Aufsichtspraxis der Bundesnetzagentur auf und wie deren Ermessensspielraum in künftigen Fällen angewendet wird. Branchenbeobachter warnen, dass die Entscheidung die Planungssicherheit für Investoren beeinträchtigen und die Realisierung neuer Speicherprojekte verlangsamen könnte – insbesondere, da die Netzgebühren die Kosten für Entwickler weiter in die Höhe treiben.
Mit dem Urteil bestätigt der BGH, dass Betreiber stationärer Batteriespeicher als Endverbraucher gelten und damit netzanschlusskostenpflichtig sind. Zwar schafft die Entscheidung Rechtssicherheit, doch bleiben Fragen zur Reichweite der Regelung und den langfristigen Folgen für Speicherprojekte offen. Entwickler und Verbände warten nun auf weitere Vorgaben der Regulierungsbehörden und mögliche Anpassungen des rechtlichen Rahmens.

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