26 February 2026, 04:21

Verfassungsgericht prüft Eilklage: War das Heizungsgesetz rechtmäßig verabschiedet?

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Verfassungsgericht diskutiert Weg zum Heizungsgesetz der Ampelkoalition - Verfassungsgericht prüft Eilklage: War das Heizungsgesetz rechtmäßig verabschiedet?

Bundesverfassungsgericht prüft Klage gegen das Heizungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Donnerstag um 10:00 Uhr eine Verfassungsbeschwerde gegen das Heizungsgesetz verhandeln. Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hat die Klage eingereicht und rügt, dass den Parlamentariern vor der Verabschiedung des Gesetzes im September 2023 nicht ausreichend Zeit für eine sachgemäße Debatte eingeräumt wurde.

Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf die jüngsten Pläne der Bundesregierung zur Überarbeitung des Gesetzes haben, das inzwischen in Gebäudemodernisierungsgesetz (Gebäude-Modernisierungsgesetz) umbenannt wurde.

Der Streit begann im Sommer 2023, als Heilmann einen Eilantrag auf Verschiebung der Abstimmung über das Heizungsgesetz stellte. Das Gericht gab ihm recht und erzwang eine Vertagung. Sein Vorwurf bezog sich nicht auf den Inhalt des Gesetzes, sondern auf vermeintliche Verfahrensmängel – konkret darauf, ob die Abgeordneten genug Zeit hatten, den Entwurf zu prüfen.

Trotz der Verzögerung wurde das Gesetz schließlich im September 2023 verabschiedet. Nun muss das Gericht klären, ob die Rechte der Parlamentarier während des Gesetzgebungsverfahrens verletzt wurden. Mit einem Urteil ist jedoch nicht kurzfristig zu rechnen, da Entscheidungen oft erst Monate nach den Verhandlungen fallen.

Unterdessen hat sich die aktuelle schwarz-rote Koalition (CDU/CSU und SPD) auf weitreichende Änderungen des Gesetzes geeinigt. Zu den zentralen Neuerungen gehören der Verzicht auf die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizsystemen, die weitere Nutzung von Öl- und Gasheizungen sowie eine vereinfachte kommunale Wärmeplanung. Ein Entwurf der überarbeiteten Fassung soll bis Ostern vorliegen, die Umsetzung ist noch vor der Jahresmitte geplant.

Die Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und sein SPD-Kollege Matthias Miersch treiben die Reformen voran. Die beteiligten Ministerien werden in den kommenden Wochen die Details ausarbeiten, wobei ihre genauen Zuständigkeiten erst im Entwurf festgehalten werden.

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Die spätere Entscheidung des Verfassungsgerichts könnte Einfluss darauf haben, wie es mit der überarbeiteten Fassung weitergeht. Sollten Verfahrensverstöße bestätigt werden, könnten weitere Verzögerungen oder Nachbesserungen folgen. Die Regierung drängt indes auf eine zügige Umsetzung der Änderungen – noch vor dem Sommer.