16 March 2026, 00:57

Einbürgerung verweigert: Warum ein deutsches Gericht Danial Bamdadi die Staatsbürgerschaft verwehrt

Eine Gruppe von Menschen steht auf dem Dach eines Gebäudes, hält eine Fahne hoch und hat links einen Baum und Glasfenster im Hintergrund. Sie scheinen für die deutsche Regierung zu protestieren.

Einbürgerung verweigert: Warum ein deutsches Gericht Danial Bamdadi die Staatsbürgerschaft verwehrt

Ein deutsches Gericht hat dem iranischen Staatsbürger Danial Bamdadi die Einbürgerung verweigert – begründet mit seinen Verbindungen zu linksextremistischen Kreisen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart erging trotz einer rechtlichen Gegenwehr Bamdadis und einer öffentlichen Petition zu seinen Gunsten. Gewerkschaften und Aktivisten kritisieren die Entscheidung als ungerechtfertigte Verknüpfung mit Gewalt.

Gleichzeitig verzeichnen offizielle Statistiken einen deutlichen Anstieg abgelehnter Einbürgerungsanträge: Allein 2025 wurden 10.616 Bewerbungen abgelehnt. Dies steht im Kontrast zu einem generellen Trend steigender Einbürgerungszahlen – zwischen 2021 und 2025 erhielten über 1,05 Millionen Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Im Mittelpunkt des Falls steht Bamdadis politische Aktivitäten. 2017 griff er einen AfD-Stadtrat tätlich an, 2021 nahm er an einer Demonstration zur Unterstützung verurteilter Linksextremisten teil. Das Gericht urteilte, dass er trotz seines Rechts auf politisches Engagement keine klare Distanz zu gewaltbereitem Extremismus gezeigt habe. Bamdadi bestreitet jede Unterstützung von Gewalt und kündigte Berufung an. Er wirft dem Gericht vor, sich auf fehlerhafte Geheimdienstinformationen zu stützen.

Gewerkschaften wie IG Metall und Verdi unterstützen Bamdadi und bezeichnen das Urteil als "Schuldspruch durch Assoziation". Besonders kritisiert wird die Berufung des Gerichts auf Berichte des Bundesamts für Verfassungsschutz. Eine Petition mit über 17.000 Unterschriften fordert eine Überprüfung des Urteils.

Die Ablehnung fällt in eine Phase zunehmender Prüfung des Einbürgerungsverfahrens in Deutschland. Zwar erhielten 2024 mit 291.955 Personen so viele Menschen wie nie zuvor die Staatsbürgerschaft, doch stiegen auch die Ablehnungen deutlich: von 3.139 Fällen 2023 auf 5.124 im Jahr 2024 und 10.616 im Jahr 2025. Als häufigste Gründe für eine Ablehnung nennen offizielle Quellen unzureichende Deutschkenntnisse, gescheiterte Einbürgerungstests, Vorstrafen oder sicherheitsrelevante Bedenken.

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Statistischem Bundesamt (Destatis) erhielten zwischen 2021 und 2025 rund 1,05 Millionen Menschen erfolgreich die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Zahlen spiegeln verschärfte Kontrollen bei Integration, Sprachkompetenz und rechtlicher Konformität wider. Antragsteller müssen mittlerweile wirtschaftliche Eigenständigkeit nachweisen und in vielen Fällen ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben.

Bamdadis Fall verdeutlicht die Spannung zwischen politischem Aktivismus und Einbürgerungsvoraussetzungen. Seine Berufung wird zeigen, ob frühere Verbindungen allein eine Ablehnung rechtfertigen können – selbst ohne Nachweis andauernder extremistischer Betätigung. Der Anstieg der Ablehnungen deutet hingegen auf eine strengere Handhabung der Einbürgerungsregeln hin, die jährlich Tausende Bewerber betrifft.

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Mit über einer Million Eingebürgerter in fünf Jahren bleibt Deutschlands Ansatz ein Balanceakt zwischen Integration und Sicherheit. Das Ergebnis von Bamdadis Berufungsverfahren könnte prägedend für künftige Fälle sein, in denen politisches Engagement und Staatsbürgerschaftsrechte aufeinandertreffen.

AKTUALISIERUNG

Gericht lehnt Sofortberufung für iranischen Aktivisten ab

Das Gericht hat die sofortige Berufung von Danial Bamdadi gegen die Staatsbürgerschaft abgelehnt. Es sind neue prozessuale Details aufgetaucht:

  • 09.02.2026 Entscheidung verbietet direkte Berufung und erfordert den Einreichung eines unwahrscheinlichen Antrags innerhalb eines Monats.
  • Er kann jederzeit erneut um die Staatsbürgerschaft ansuchen, obwohl der Erfolg unsicher bleibt.
  • Eine Teilnahme an einer Demonstration im Jahr 2023, die in dem Verfassungsschutzbericht behauptet wurde, wurde als Fehler korrigiert.