Baden-Württemberg modernisiert Mittelstandsförderung mit neuem Gesetz für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Baden-Württemberg modernisiert Mittelstandsförderung mit neuem Gesetz für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein überarbeitetes Mittelstandsfördergesetz verabschiedet, um die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu modernisieren. Das neue Gesetz, das am 4. Februar 2026 beschlossen wurde, ersetzt die veraltete Regelung aus dem Jahr 2000 und führt Maßnahmen ein, die Bürokratie abbauen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit stärken sollen. Die Förderschwerpunkte liegen nun auf der Sicherung von Fachkräften, der digitalen Transformation und der Innovationsförderung.
Das aktualisierte Gesetz folgt einer Anhörung im Sommer 2025, an der 15 Wirtschaftsverbände teilnahmen, um Feedback zu geben. Acht von ihnen reichten offizielle Stellungnahmen ein. Zu den zentralen Forderungen zählten die Reduzierung bürokratischer Hürden für KMU, die Ablehnung geplanter Steuererhöhungen auf Unternehmensgewinne sowie die Ausweitung der Innovationsförderung. So forderte etwa der Verband der Automobilindustrie (VDA) zusätzliche fünf Milliarden Euro für die Förderung von Elektrofahrzeugen, während der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) neue Umweltberichtspflichten als zu kostspielig kritisierte.
Das Gesetz führt strengere Kontrollen unnötiger Vorschriften ein, verbietet überzogene nationale Regelungen ("Gold-Plating") und schreibt regelmäßige Überprüfungen belastender Bestimmungen vor. Zudem wurden die Vergabeverfahren im öffentlichen Auftragswesen vereinfacht, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Finanzierungsmöglichkeiten bleiben über die L-Bank, die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) bestehen.
Um den wirtschaftlichen Wandel zu unterstützen, erweitert das Gesetz branchenübergreifende Beratungszuschüsse und spezifische Förderprogramme. Das Wirtschaftsministerium wird weiterhin jährlich über 200 Millionen Euro bereitstellen, um die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken. Die Novelle orientiert sich am Koalitionsvertrag der Landesregierung und baut auf den Empfehlungen eines Expertengutachtens auf.
Das neue Mittelstandsfördergesetz tritt in Kürze in Kraft und ersetzt die Fassung von 2000. Es zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern und aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Unternehmen profitieren von gezielter Unterstützung in Bereichen wie Digitalisierung, Berufsausbildung und Innovation.
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