21-Jähriger gewinnt Bürgermeisterwahl in Asselfingen mit 83,6 Prozent der Stimmen

Neuer Bürgermeister von Asselfingen ist immer noch Student - 21-Jähriger gewinnt Bürgermeisterwahl in Asselfingen mit 83,6 Prozent der Stimmen
Jan Jäckel, ein 21-jähriger Student, ist mit einem Erdrutschsieg zum Bürgermeister von Asselfingen gewählt worden. Er erzielte 83,6 Prozent der Stimmen und setzte sich damit gegen drei Mitbewerber durch. Nach seinem Amtsantritt wird er laut dem Netzwerk Junger Bürgermeister Deutschlands jüngster hauptamtlicher Bürgermeister sein.
Die Wahl verzeichnete eine hohe Wahlbeteiligung: 72 Prozent der Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. Jäckels Sieg fällt in eine Phase des Übergangs, da der amtierende Bürgermeister Armin Bollinger am 14. Februar zurücktreten wird. Allerdings kann Jäckel das Amt nicht sofort antreten – zunächst muss er sein Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg abschließen, wo er von Dozent Torsten Utz unterrichtet wird.
Sein überwältigender Wahlsieg spiegelt die starke lokale Unterstützung für seine Führung wider. Seine Amtszeit beginnt nach Abschluss des Studiums und markiert damit einen historischen Moment für Asselfingen und ganz Deutschland. Die schuldenfreie Situation des Ortes und die engagierte Gemeinschaft werden seine ersten Prioritäten als Bürgermeister prägen.

Budmo in Wiesbaden - Ukrainischer Wein und eine Partnerschaft im Herzen
Budmo in Wiesbaden - Ukrainischer Wein und eine Partnerschaft im Herzen - Kamjanez-Podilsky schenkt aus - Wein, Geschichten und gelebte Solidarität.

Wie eine Frau aus dem Kanton Aargau in den Fokus der Nazis geriet
Lili Glarner plant zu reisen. Stattdessen verhaftet die Gestapo sie in Berlin und verdächtigt sie der Spionage.

Bauer pflanzt politischen XXL-Hinweis in Maisfeld - Mit diesen Zielen
Spargelbauer Joachim Arnegger ist politisch aktiv und probiert neue landwirtschaftliche Einkommensmodelle aus - mit einem Maislabyrinth.

Trotz niedriger Zinsen: Bauern müssen 6-Prozent-Deckungsbeitrag zahlen
Die 6-Prozent-Deckungsbeitrag auf aufgelöstes § 6b-Vermögen ist verfassungsgemäß. So können Bauern auf die Entscheidung reagieren.