Ulmer Neubürger: Nur bis 15. Februar 2026 für Landtagswahl registrieren
Ulmer Neubürger: Nur bis 15. Februar 2026 für Landtagswahl registrieren
Neue Ulmer Bürger müssen sich bis zum 15. Februar 2026 für die anstehende Landtagswahl registrieren. Wer zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar aus einem anderen Teil Baden-Württembergs in die Stadt gezogen ist, muss seinen Wohnsitz aktualisieren, um das Wahlrecht zu behalten. Ohne Ummeldung bleiben sie im Wählerverzeichnis ihrer früheren Gemeinde geführt.
Die Frist für die Wählerregistrierung in Ulm gilt speziell für Personen, die aus einer anderen Region Baden-Württembergs zuziehen. Nur wer zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar 2026 umgezogen ist, kann sich noch rechtzeitig für die Wahl am 8. März anmelden. Wer aus einem anderen Bundesland kommt, darf diesmal in Ulm nicht wählen.
Bis zur Aktualisierung ihrer Daten bleiben wahlberechtigte Bürger in den Melderegistern ihrer vorherigen Gemeinde eingetragen. Wer die Frist versäumt, könnte die Gelegenheit verpassen, an der Landtagswahl in Baden-Württemberg teilzunehmen.
Offizielle Stellen haben keine Zahlen zu den in Ulm registrierten Wählern aus dem Jahr 2025 veröffentlicht. Die verfügbaren Daten beziehen sich stattdessen auf andere deutsche Städte wie Oberhausen, Balingen und Asselfingen.
Die Meldefrist für Ulms Neubürger endet am 15. Februar 2026. Wer den Stichtag verpasst, wird nicht in das Wählerverzeichnis der Stadt für die Abstimmung am 8. März aufgenommen. Ihre bisherige Gemeinde behält bis zur erfolgten Ummeldung das Wahlrecht.
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