Mehr als 500 ausstehende Klagen behindern die BAföG-Verarbeitung

Mehr als 500 ausstehende Klagen behindern die BAföG-Verarbeitung - Mehr als 500 ausstehende Klagen behindern die BAföG-Verarbeitung
Über 500 anhängige Klagen behindern BAföG-Bearbeitung
Über 500 anhängige Klagen behindern BAföG-Bearbeitung
Über 500 anhängige Klagen behindern BAföG-Bearbeitung
- Dezember 2025
Studierende in Thüringen müssen seit Monaten auf ihre BAföG-Leistungen warten – bei manchen dauert die Bearbeitung bereits über ein Jahr. Durch den Stau haben sich mittlerweile mehr als 500 Klagen angehäuft, was die Situation für Antragstellende weiter verschärft. Nun will das Studierendenwerk Thüringen mit personellen Verstärkungen gegensteuern.
Ab Januar 2026 stellt das Studierendenwerk Thüringen 30 zusätzliche Vollzeitstellen bereit, um den Rückstau bei den BAföG-Anträgen abzubauen. Damit erhöht sich die Zahl der mit der Bearbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 90. Die neuen Kräfte, die über einen externen Personaldienstleister vermittelt werden, sollen vor allem die Vollständigkeit der Anträge prüfen und fehlende Unterlagen zügig nachfordern.
Mehr als 90 Prozent der BAföG-Anträge gehen unvollständig ein, was zu erheblichen Verzögerungen führt. Aktuell erhalten rund 1.000 Studierende vorläufige Zahlungen, während ihre Fälle geprüft werden. Durch den Personalaufwuchs soll das Verfahren beschleunigt werden – eine erste Bilanz wird für April 2026 erwartet. Die Maßnahme folgt auf anhaltende Beschwerden von Studierenden über überlange Wartezeiten. Zudem belasten die zahlreichen Klagen betroffener Antragstellender das System zusätzlich und bremsen die reguläre Bearbeitung weiter aus. Mit der temporären Personalaufstockung will das Studierendenwerk den Rückstand aufarbeiten und künftige Verzögerungen verringern.
Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen im Januar ihre Arbeit auf; ihre Wirkung soll innerhalb weniger Monate evaluiert werden. Bei Erfolg könnte dies die Belastung für Studierende lindern, die auf finanzielle Unterstützung warten. Bis dahin erhalten Betroffene weiterhin Überbrückungszahlungen.

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