Historisches BGH-Urteil: Wer haftet bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt?
BGH entscheidet über die Haftung von Immobilienmaklern bei Diskriminierung bei der Wohnungsuche - Historisches BGH-Urteil: Wer haftet bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt?
Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag in Grundsatzurteil zu Wohnungsdiskriminierung
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Donnerstag um 8:45 Uhr ein richtungsweisendes Urteil verkünden. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Fall von Wohnungsdiskriminierung in Hessen: Eine Frau pakistanischer Herkunft erhielt unter ihrem echten Namen wiederholt Absagen bei der Wohnungssuche. Als sie sich jedoch mit einem deutsch klingenden Pseudonym bewarb, erhielt sie umgehend Zusagen.
Die in Hessen lebende Frau bemerkte das Muster erstmals während ihrer Wohnungssuche. Vermieter lehnten ihre Bewerbungen unter ihrem richtigen Namen ab, akzeptierten sie jedoch, wenn sie sich als "Julia Schneider" vorstellte. Das Landgericht Darmstadt hatte die Absagen bereits als klare Diskriminierung gewertet.
Nun steht ein involvierter Immobilienmakler im Fokus der Prüfung. Der BGH muss klären, ob der Makler eine Mitschuld an der Diskriminierung trägt oder ob die Verantwortung allein beim Vermieter liegt. Der Fall (Aktenzeichen I ZR 129/25) betrifft keine politischen Parteien, sondern konzentriert sich auf die Rolle des Maklers bei der Ermöglichung ungleicher Behandlung.
Das anstehende Urteil wird klären, wer in solchen Fällen rechtlich haftet. Sollte das Gericht den Makler für mitverantwortlich erklären, könnte dies einen Präzedenzfall für künftige Diskriminierungsklagen im Wohnungsmarkt schaffen. Die Entscheidung wird voraussichtlich Auswirkungen darauf haben, wie Immobilienprofis künftig mit Mietersuchen umgehen.
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