Drei konfessionelle Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten langfristige Finanzsicherheit bis 2030

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Eine Gruppe von Menschen auf einer Bühne mit Zertifikaten in der Hand, im Hintergrund ein Banner, ein Tisch daneben und ein schwarzer Vorhang.

Drei konfessionelle Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten langfristige Finanzsicherheit bis 2030

Ein neues Finanzierungsabkommen sichert die Zukunft von drei konfessionell gebundenen Hochschulen in Baden-Württemberg. Die am 30. Juli 2025 unterzeichnete Vereinbarung garantiert den Einrichtungen bis 2030 finanzielle Unterstützung. Sie folgt dem früheren Förderpakt des Landes mit den staatlichen Hochschulen im April 2025.

Das Wissenschaftsministerium und die regionalen Kirchen haben eine Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2030 finalisiert. Das Abkommen umfasst die Evangelische Hochschule Ludwigsburg, die Evangelische Hochschule Freiburg sowie die Katholische Hochschule Freiburg. Gemeinsam bieten diese Einrichtungen rund 4.000 Studierenden in 18 Studiengängen der Sozialen Arbeit, Gesundheit, Bildung und Pädagogik eine Ausbildung.

Laut Vereinbarung steigen die Landeszuschüsse für die Hochschulen ab 2027 jährlich um 3,5 Prozent. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Württemberg wird den Standort Ludwigsburg weiterhin unterstützen, während die Evangelische Landeskirche in Baden und das Erzbistum Freiburg die Freiburger Hochschulen fördern. Die Kirchen haben zudem ihre finanzielle Verpflichtung für die geförderten Studienplätze für die gesamte Laufzeit des Abkommens bestätigt. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betonte die Bedeutung dieser Hochschulen für eine hochwertige Ausbildung in den Sozial- und Gesundheitswissenschaften. Die Vereinbarung fördert zudem faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Vielfalt sowie Klimaschutzziele. Der Zugang zu den Studiengängen bleibt allen offen – unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit. Dieses Abkommen folgt dem Hochschulfinanzierungsvertrag III (HoFV III), der im April 2025 unterzeichnet wurde und die Finanzierung der staatlichen Hochschulen für denselben Zeitraum regelt.

Die Finanzierungsvereinbarung garantiert den drei konfessionell gebundenen Hochschulen Stabilität bis mindestens 2030. Jährliche Erhöhungen der Landesmittel und die fortgesetzte Unterstützung durch die Kirchen sichern ihr akademisches Angebot. Das Abkommen stärkt zudem die Verpflichtungen zu Inklusion, Nachhaltigkeit und fairen Arbeitsbedingungen.

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