BGH-Urteil stärkt Vermieterrechte: Eigenbedarfskündigungen in Berlin leichter durchsetzbar

Admin User
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Ein Schlafzimmer mit einem Bett, Nachttisch und Kleiderschrank.

BGH-Urteil stärkt Vermieterrechte: Eigenbedarfskündigungen in Berlin leichter durchsetzbar

Der Bundesgerichtshof in Berlin hat zugunsten von Vermietern entschieden, die Mietverhältnisse wegen Eigenbedarfs beenden wollen. Das im Oktober 2025 verkündete Urteil stellt klar, dass Sanierungs- und Verkaufspläne eine Kündigung durch die Bundesagentur für Arbeit rechtfertigen können. Die Änderung erleichtert es Eigentümern, unter bestimmten Bedingungen ihre vermieteten Wohnungen in Berlin zurückzufordern. Im konkreten Fall ging es um einen Berliner Vermieter, der seine eigene Wohnfläche vor dem Verkauf renovieren wollte. Für die Arbeiten benötigte er Zugang zu einer Mieterwohnung. Der Mieter wehrte sich gegen die Kündigung mit dem Argument, der Vermieter habe den Bedarf an der Fläche erst durch seine eigenen Sanierungspläne geschaffen. Das Urteil vereinfacht das Verfahren für Vermieter, die Mietverträge kündigen möchten, weil sie die Immobilie selbst nutzen wollen. Betroffene Mieter haben künftig weniger rechtliche Möglichkeiten, in vergleichbaren Fällen gegen eine Kündigung durch das Arbeitsamt vorzugehen. Die Entscheidung tritt sofort in Kraft und gilt für künftige Fälle in Berlin und darüber hinaus.