BGH stoppt willkürliche Kürzungen bei Riester-Rentenverträgen
BGH kippt Klausel, die einseitige Rentenkürzungen ermöglicht - BGH stoppt willkürliche Kürzungen bei Riester-Rentenverträgen
Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen
BGH erklärt strittige Vertragsklausel für unwirksam – Versicherer müssen Pauschalkürzungen bei Riester-Verträgen überprüfen
Karlsruhe, 10. Dezember 2025
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umstrittene Klausel in Riester-Rentenverträgen für rechtswidrig erklärt. Betroffen ist eine Regelung, die es Versicherern ermöglichte, Leistungen ohne nachvollziehbare Begründung zu kürzen. Zu den direkt betroffenen Unternehmen gehört die Allianz Lebensversicherung.
Die Richter in Karlsruhe urteilten, dass die Klausel Versicherern willkürliche Spielräume einräumte, um Rentenleistungen nach eigenem Ermessen zu reduzieren – ohne Verpflichtung, die Kürzungen rückgängig zu machen, selbst wenn sich die finanzielle Lage des Unternehmens später besserte. Diese einseitige Benachteiligung von Versicherungsnehmern sei mit dem Grundsatz der Vertragsgerechtigkeit unvereinbar, hieß es zur Begründung.
Das Urteil zwingt die Versicherer nun, Verträge mit entsprechenden Passagen zu überarbeiten. Betroffene Versicherte können für den fraglichen Zeitraum Nachbesserungen oder Entschädigungen einfordern. Rechtsexperten rechnen mit einer Welle weiterer Klagen, da Verbraucher ähnliche Klauseln in anderen Altersvorsorgeprodukten anfechten dürften.
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