BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Admin User
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Eine Apotheke mit einem vor dem Gebäude geparkten Auto und einem Gebäude auf der linken Seite.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Apotheken in Baden-Württemberg müssen ab 2026 neue Abrechnungsregeln beachten

Mit der Überarbeitung der Arzneimittelversorgungs-Vereinbarung (AVV) ändern sich die Abrechnungsmodalitäten für Apotheken im Südwesten: Ab dem kommenden Jahr müssen sie sich entscheiden, ob sie die Abrechnung selbst vornehmen oder alle Leistungen über eine zentrale Abrechnungsstelle abwickeln. Der Wandel folgt auf die Entscheidung der AOK, ihre Verträge mit großen Abrechnungsdienstleistern zum 30. September dieses Jahres zu beenden.

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Apotheken E-Rezepte nicht mehr direkt mit der AOK abrechnen. Auch für Papierrezepte, die über Abrechnungsstellen eingereicht werden, übernimmt die Krankenkasse dann keine Kosten mehr. Stattdessen müssen Apotheken alle Abrechnungen einheitlich erledigen – entweder komplett in Eigenregie oder über eine gewählte Abrechnungsstelle. Eine Mischung beider Verfahren innerhalb desselben Abrechnungsmonats ist nicht mehr zulässig.

Bisher hatte die AOK den großen Abrechnungsstellen Vorschüsse gewährt, doch diese Praxis endete im März. Künftig müssen die Krankenkassen einen Abschlag in Höhe von 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsbetrags der letzten drei Monate zahlen – und zwar bis spätestens zum dritten Tag eines jeden Monats an die Abrechnungsstelle. Apotheken, die sich für die Eigenabrechnung entscheiden, können die Vorschüsse ebenfalls direkt von der Kasse erhalten. Allerdings müssen sie dann eine monatliche Brutto-Abrechnungssumme von mindestens 500.000 Euro erreichen. Ab August 2026 dürfen sie pro Abrechnungsmonat bis zu drei Direktrechnungen einreichen; der verbleibende Saldo muss innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang bei der Kasse ausgeglichen werden.

Die neuen Regelungen sollen die Abrechnungsprozesse für Apotheken in Baden-Württemberg effizienter gestalten. Während Abrechnungsstellen künftig monatliche Abschlagszahlungen auf Basis früherer Rechnungen erhalten, gelten für selbstabrechnende Apotheken strengere Vorgaben. Offene Forderungen müssen innerhalb eines festen Zeitrahmens beglichen werden, was eine schnellere finanzielle Klärung sicherstellen soll.