Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

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Eine Abbildung eines Hundes mit Text auf der rechten Seite und auf der linken Seite ein Raum mit Lampen, Flaggen, Regalen, Sofas, Kleidung, Dekorationen, Menschen, Stühlen und verschiedenen anderen Gegenständen.

Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Änderungen bei Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Online-Präsenz

  1. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft

Ein kommunaler Rat hat Aktualisierungen für drei zentrale Steuerarten beschlossen, die Hausbesitzer, Unternehmen und Haustierhalter betreffen. Die Änderungen umfassen die Grundsteuer, die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer, wobei die neuen Sätze ab 2026 gelten. Offizielle Benachrichtigungen werden Anfang Januar des kommenden Jahres verschickt.

Die überarbeiteten Satzungen wurden am 27. November 2025 verabschiedet. Die Anpassungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft, nachdem sie auf der offiziellen Website der Stadt unter „Startseite – Informationen – Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht wurden.

Bei der Grundsteuer gab es Änderungen für nichtlandwirtschaftliche Flächen. Die Steuer B, die Wohn- und Gewerbeimmobilien betrifft, steigt von 280 auf 310 Prozent. Die Steuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen bleibt hingegen unverändert bei 410 Prozent.

Für Vergnügungsstätten gelten neue Gebühren je nach Angebot. Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen kosten künftig 90 Euro pro Gerät, während solche in Restaurants oder Bars auf 45 Euro sinken. Video- oder Filmvorführungen in separaten Kabinen werden mit 135 Euro besteuert, bei offenen Flächen beträgt die Abgabe 16 Euro pro Quadratmeter. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bleiben bei einem Steuersatz von 25 Prozent.

Auch Hundehalter müssen sich auf Anpassungen einstellen: Für den ersten Hund fallen jährlich 120 Euro an, für den zweiten 240 Euro, und bei einer Haltung von drei oder mehr Hunden steigt die Gebühr auf 360 Euro. Eine Teilbefreiung ist gegen eine Pauschale von 50 Euro möglich.

Die aktualisierten Steuersätze treten am 1. Januar 2026 in Kraft, die offiziellen Bescheide für Grund- und Hundesteuer gehen im Januar 2026 an die Betroffenen. Bürger und Unternehmen können die vollständigen Details vorab online einsehen. Die Beschlüsse des Rates folgen dem regulären Überprüfungsverfahren für kommunale Steuerrichtlinien.

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