Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wird erweitert und schließt Mannheim und Konstanz aus

Mietbremse verlängert - Mannheim und Konstanz ausgenommen - Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wird erweitert und schließt Mannheim und Konstanz aus
Mietpreisbremse in Baden-Württemberg vor weitreichenden Änderungen Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg steht vor deutlichen Anpassungen: Statt bisher 89 Kommunen sollen künftig 130 erfasst werden, während Mannheim und Konstanz aus dem Geltungsbereich fallen. Die Grünen haben bereits grundsätzliche Zustimmung signalisiert, die Bevölkerung kann sich in der anstehenden Anhörungsphase einbringen. Die 2015 eingeführte Regelung soll die angespannte Wohnungsmarktsituation entschärfen, indem sie bei Neuvermietungen die Mietpreiserhöhung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Ursprünglich in 89 Städten und Gemeinden gültig, wird sie nun auf 130 ausgeweitet – ein Vorteil für viele Mieter:innen. Allerdings verlieren Mannheim und Konstanz diesen Schutz. Die Grünen unterstützen den Entwurf grundsätzlich, behalten sich aber weitere Prüfungen im Rahmen der Konsultationen vor. Langfristiges Ziel bleibt der Ausbau des Wohnungsbaus, um die Mietpreisbremse bis 2029 schrittweise abschaffen zu können. Die Verlängerung der Regelung läuft nun bis 2029 – vier Jahre länger als die bisherige Frist bis 2025. Betroffen sein werden dann 33 Prozent der Bevölkerung Baden-Württembergs, nach zuvor 36 Prozent. Innerhalb der schwarz-grünen Koalition laufen noch Verhandlungen, insbesondere zur Frage, welche Städte genau einbezogen werden und wie sich die Regelungen auf die Belastung der Mieter:innen auswirken. Die Ausweitung der Mietpreisbremse bringt für Mieter:innen in mehr Kommunen Entlastung, doch Städte wie Mannheim und Konstanz fallen künftig aus dem Schutzbereich. In der kommenden Anhörungsphase hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die Verlängerung bis 2029 soll den Wohnungsbau ankurbeln und den schrittweisen Ausstieg aus der Mietpreisbremse ermöglichen – die genauen Modalitäten des Übergangs sind jedoch noch Gegenstand der Diskussionen.

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