Steuervergünstigungen und Pflegepauschalen: Wie die Regierung Menschen mit Behinderungen unterstützt

Admin User
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Eine Frau liegt auf einer Therapieliege, während eine andere Frau eine Therapiesitzung durchführt, mit Postern, die die Therapie beschreiben, und einem Tisch mit Gegenständen und Büchern daneben.

Steuervergünstigungen und Pflegepauschalen: Wie die Regierung Menschen mit Behinderungen unterstützt

Die Bundesregierung unterstützt Menschen mit Behinderungen in Deutschland durch Steuervergünstigungen und Pflegepauschalen. Diese Maßnahmen sollen die finanziellen Belastungen für Betroffene und ihre Angehörigen verringern. Die Anspruchsvoraussetzungen hängen jedoch vom Grad der Behinderung (GdB) und der Pflegebedürftigkeitsstufe ab, wobei jeweils unterschiedliche Regelungen gelten.

Ein GdB von 20 oder höher gilt in Deutschland als anerkannte Behinderung. Betroffene können in ihrer Steuererklärung einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro pro Jahr geltend machen. Diese Leistung, die in § 46 EStG geregelt ist, erfordert keine Einzelnachweise und mindert direkt das zu versteuernde Einkommen.

Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Dieser Status gewährt zusätzliche Rechte, darunter einen Schwerbehindertenausweis sowie bestimmte Teilhabeansprüche nach dem SGB IX. Der GdB ist dabei unabhängig von den Stufen der Pflegeversicherung – eine Anerkennung der Behinderung hat also nicht automatisch Auswirkungen auf Pflegeleistungen. Bei Fahrtkostenzuschüssen gelten strengere Kriterien: Diese Leistungen setzen erst ab einem GdB von 70 oder 80 ein, abhängig von den individuellen Mobilitätseinschränkungen. Pflegepersonen können hingegen eine Pflegepauschale beantragen – allerdings nur, wenn die von ihnen betreute Person mindestens Pflegegrad 2 hat.

Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Steuerzahler ihren Behindertenstatus in der jährlichen Steuererklärung angeben. Ohne diesen Schritt können die Pauschalen nicht berücksichtigt werden.

Das System bietet zwar gezielte Entlastungen für behinderungsbedingte Ausgaben, doch die Voraussetzungen variieren: Steuerliche Vergünstigungen beginnen bereits ab GdB 20, während Fahrtkostenhilfen erst ab 70 oder 80 greifen. Pflegepersonen müssen hingegen separate Pflegegrade erfüllen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.