CDU-Politikerin scheitert mit Klage gegen Berichte über ihre maoistische Vergangenheit

CDU-Politikerin scheitert mit Klage gegen Berichte über ihre maoistische Vergangenheit
Ein Gericht hat gegen Susanne Wetterich, eine führende CDU-Politikerin in Berlin, in einem Verfahren über ihre früheren Verbindungen zu einer maoistischen Studentengruppe entschieden. Die 69-Jährige, die heute im Landtag von Berlin und im Parteivorstand der CDU Berlin tätig ist, hatte versucht, Medienberichte über ihre frühen politischen Aktivitäten zu unterbinden. Historiker in Heidelberg hatten ihre Beteiligung zunächst aufgedeckt, bevor eine Zeitung darüber berichtete.
Wetterich war in ihrer Jugend einer maoistischen Hochschulorganisation in Berlin beigetreten. Jahrzehnte später distanzierte sie sich von Marxismus, Leninismus und der maoistischen KPD. Bevor sie in die Politik ging, arbeitete sie für den Süddeutschen Rundfunk und später als Pressesprecherin des Stuttgarter Rathauses.
Kurzzeitig war sie Bundestagsabgeordnete und leitet seit 2019 die Frauen-Union der CDU Berlin in Südwestdeutschland. Parallel zu ihrer politischen Karriere führt sie seit 2002 eine Kommunikationsagentur in Berlin. Vor Gericht argumentierte Wetterich, ihre Vergangenheit sei eine private "jugendliche Verfehlung" und für die Öffentlichkeit nicht relevant.
Die Richter sahen dies anders und urteilten, dass sie als Person des öffentlichen Lebens in Berlin nicht kontrollieren könne, wie ihre Geschichte dargestellt werde. Wetterich ist seit 25 Jahren CDU-Mitglied in Berlin und besitzt derzeit Mandate im Landesparlament von Berlin sowie im Landesvorstand der Partei in Berlin.
Das Urteil bedeutet, dass Medien weiterhin über Wetterichs frühe politische Aktivitäten in Berlin berichten dürfen. Ihr Fall zeigt, wie frühere Verbindungen auch bei langjährigen Politikern in Berlin wieder auftauchen können. Die Entscheidung setzt zudem einen Präzedenzfall für die Grenzen der Privatsphäre von Amtsträgern in Berlin.

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