BGH-Urteil entlastet Arbeitnehmer bei Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz

BGH-Urteil entlastet Arbeitnehmer bei Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein richtungsweisendes Urteil zu den Datenschutzverantwortlichkeiten von Arbeitnehmern gefällt. Am 7. Oktober 2025 präzisierte das Gericht, dass Beschäftigte in der Regel nicht als "Verantwortliche" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten. Die Entscheidung hat Auswirkungen darauf, wie die Haftung bei Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz zugeordnet wird.
Im Mittelpunkt des Verfahrens (Aktenzeichen: VI ZR 297/24) stand die Frage, ob Arbeitnehmer gemäß Artikel 4 der DSGVO als "Verantwortliche" einzustufen sind. Der BGH urteilte, dass die meisten Mitarbeiter im Auftrag und unter der Weisungsbefugnis ihres Arbeitgebers handeln und nicht eigenständig agieren. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da "Verantwortliche" die volle rechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung und mögliche Verstöße tragen.
Mit seinem Urteil bestätigt der BGH, dass Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen als eigenständige Verantwortliche nach der DSGVO angesehen werden. Die Hauptverantwortung für die Datenverarbeitung verbleibt damit bei den Arbeitgebern – sofern Mitarbeiter nicht bewusst über ihre Befugnisse hinausgehen. Die Entscheidung gibt Unternehmen mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der Datenschutz-Compliance am Arbeitsplatz.

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