14 April 2026, 22:08

Berlin erweitert Quartiersmanagement: Elf neue Stadtteile erhalten Förderung bis 2028

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Berlin erweitert Quartiersmanagement: Elf neue Stadtteile erhalten Förderung bis 2028

Der Berliner Senat hat Pläne bekannt gegeben, das Quartiersmanagementprogramm bis 2028 auf elf neue Stadtteile auszuweiten. Diese Bezirke erhalten aufgrund drängender sozialer Herausforderungen zusätzliche Fördermittel für städtische Entwicklung und soziale Projekte. Die Maßnahme folgt dem schrittweisen Abbau der Unterstützung für 19 bestehende Quartiere Ende 2027.

Zu den neu ausgewählten Gebieten zählen der Nauener Platz, der Südpark, der Askanische Platz, die Paul-Hertz-Siedlung, Neustadt West, die Georg-Ramin-Siedlung, der Tirschenreuther Ring, Britz Nord, Britz Süd, die Bohlener Straße und der Hausotterplatz. Sie werden in das Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" integriert und offiziell als "Quartiersmanagementgebiete" ausgewiesen.

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Vor Ort werden Teams eingesetzt, um Anwohner einzubinden, lokale Entscheidungsprozesse zu fördern und Gemeinschaftsnetzwerke zu stärken. Durch die Erweiterung steigt die Gesamtzahl der geförderten Quartiere auf 24, wobei seit dem Start des Programms im Jahr 1999 über 700 Millionen Euro investiert wurden.

Einige der auslaufenden Gebiete behalten eine reduzierte Unterstützungsstruktur im Rahmen des Programms "Quartiersmanagement Light". Gleichzeitig könnten große Wohnsiedlungen in den neuen Quartieren Anspruch auf zusätzliche Mittel für sozialintegrative Projekte haben – abhängig von künftigen Haushaltsplanungen.

Die zusätzlichen Ressourcen sollen den Bewohnern mehr Möglichkeiten bieten, ihre Kieze mitzugestalten. Projekte können nun effizienter umgesetzt werden, mit verbessertem Zugang zu Dienstleistungen und lokalen Initiativen.

Die Erweiterung leitet Fördergelder von den 19 aus dem Programm ausscheidenden Stadtteilen in die elf neuen Gebiete um. Lokale Teams arbeiten direkt mit den Anwohnern zusammen, um soziale Herausforderungen zu bewältigen und die Lebensbedingungen zu verbessern. Die Änderungen treten 2028 in Kraft, wobei die Investitionen in die gemeindegeführte Entwicklung fortgesetzt werden.

Quelle