Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

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Ein Fahrrad auf einer hölzernen Brücke mit Wasser, Hügeln und Wasserzeichen im Hintergrund.

Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

Zweite Gauchachtalbrücke an der B31 rechtlich genehmigt

Teaser: Die Regierungspräsidium Freiburg hat eine bedeutende rechtliche Hürde für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 genommen. Eine Planergänzungsentscheidung bestätigte, dass die Umweltauswirkungen des Projekts dem Bau nicht entgegenstehen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die geplante Brücke soll zwischen Unadingen, einem Ortsteil von Löffingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, und Döggingen entstehen.

18. Dezember 2025, 15:30 Uhr

Der Regierungspräsidium Freiburg hat die rechtliche Genehmigung für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke entlang der Bundesstraße 31 erteilt. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten wegen umweltrechtlicher Bedenken. Sollten keine weiteren Klagen eingereicht werden, könnte das Projekt bald voranschreiten.

Die Pläne für die Brücke, die das Gauchachtal zwischen Unadingen und Döggingen überspannen soll, reichen Jahrzehnte zurück. Die Umgehungsstraße von Döggingen wurde zwar bereits 1991 genehmigt und 2002 fertiggestellt, doch der Bau der zweiten Brücke unterblieb. Rechtliche Herausforderungen, darunter eine Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) aus dem Jahr 2022, hatten das Vorhaben blockiert.

Eine zusätzliche Prüfung war notwendig geworden, nachdem der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) die ursprüngliche Genehmigung für Zufahrtsstraßen und Baustellenvorbereitungen angefochten hatte. Der Regierungspräsidium führte daraufhin eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durch, die auch Artenschutzuntersuchungen und Klimafolgenanalysen umfasste. Die Ergebnisse bestätigten, dass die Brücke unter Auflagen und mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden kann.

Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da weitere Klagen möglich bleiben. Werden keine eingereicht, wird der Regierungspräsidium das seit 2022 ruhende Vergabeverfahren für die Bauarbeiten wiederaufnehmen. Eine offizielle Bekanntmachung soll aufgrund der Weihnachtsferien Mitte Januar veröffentlicht werden.

Die Projektdokumente stehen nun auf der Website des Regierungspräsidiums Freiburg zur öffentlichen Einsicht bereit.

Die Genehmigung ermöglicht es dem Projekt, voranzukommen – vorausgesetzt, es ergeben sich keine neuen rechtlichen Hindernisse. Mit der Wiederaufnahme des Vergabeverfahrens könnte der Baubeginn folgen. Ziel der Brücke ist es, die Verkehrsanbindung in der Region zu verbessern und gleichzeitig durch Ausgleichsmaßnahmen ökologische Belange zu berücksichtigen.