Zoll beschlagnahmt Kosmetik und Luxusgüter im Wert von 30.000 Euro

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Ein Plakat mit einer Karte von Mexiko, zwei Männerfotos und dem Text "CJNG & Los Cunis Drogenhandelsorganisationen" sowie einem Logo.Admin User

Zoll beschlagnahmt Kosmetik und Luxusgüter im Wert von 30.000 Euro

Zollbeamte in Süddeutschland haben innerhalb weniger Tage zwei separate Sendungen nicht deklarierter Waren abgefangen. In Singen, nahe der Schweizer Grenze, beschlagnahmten die Behörden Kosmetikartikel im Wert von 23.000 Euro aus einem Lieferwagen. Ein zweiter Fall in Ulm betraf Luxusgüter im Wert von 7.200 Euro, die ebenfalls ohne die erforderlichen Papiere transportiert wurden.

Der erste Vorfall ereignete sich in der Nähe von Blumberg, wo ein rumänischer Fahrer von Beamten angehalten wurde. Im Inneren des Transporters entdeckten sie Mascara, Lippenstift, Foundation, Rasierklingen und Alkohol. Der Fahrer behauptete zunächst, er wisse nicht, was sich im Fahrzeug befinde. Später gab er gegenüber den Behörden an, die Waren seien ein Geschenk aus der Schweiz.

Die Behörden vermuten, dass es sich bei den Artikeln um Diebesgut handeln könnte. Sie haben die Schweizer Polizei um Unterstützung bei den laufenden Ermittlungen gebeten.

In einem weiteren Fall stoppten Zollbeamte in Ulm einen weiteren rumänischen Staatsbürger. Der Lieferwagen enthielt Luxusprodukte im Wert von 7.200 Euro, doch dem Fahrer fehlten die notwendigen Zolldokumente. Da er die geschätzten 5.400 Euro an Einfuhrabgaben nicht zahlen konnte, wurden die Waren beschlagnahmt.

Öffentlich bekannt gewordene Fälle von Schmuggel mit Kosmetik- oder Luxusartikeln durch den deutschen Zoll gibt es im vergangenen Jahr nicht. In den verfügbaren Unterlagen wird lediglich von fiktiven Schmuggelversuchen von Prominenten in der australischen Reality-Show Dschungelcamp 2026 berichtet.

Beide Beschlagnahmungen unterstreichen die anhaltenden Bemühungen, grenzüberschreitende Sendungen zu überwachen. Der Fall in Singen wird weiterhin untersucht, wobei die Schweizer Behörden eingebunden sind. Dem Fahrer aus Ulm drohen unterdessen mögliche Strafen wegen unterlassener Warendeklaration und Hinterziehung von Einfuhrabgaben.