Telematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter auf Oktober 2027 verschoben
Noah FrankeTelematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter auf Oktober 2027 verschoben
Deutschland hat die Frist für Therapeuten und Anbieter medizinischer Hilfsmittel zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) verschoben. Ursprünglich sollte der Stichtag der 1. Januar 2026 sein, nun gilt der 1. Oktober 2027 als neuer Termin. Die Verlängerung folgt auf Rückschläge bei der Einführung des elektronischen Rezepts für Therapie- und Heilmittel.
Betroffen von der Fristverlängerung sind rund 90.000 Leistungserbringer im ganzen Land. Viele hatten sich auf das ursprüngliche Ziel 2026 vorbereitet, doch technische und logistische Hürden erzwangen eine Neuplanung. Besonders hart trifft es den IT-Dienstleister Cherry, der durch die Verschiebung Millionenverluste bei den Umsätzen verkraften muss.
Um die finanziellen Einbußen abzufedern, hat Cherry Gegenmaßnahmen eingeleitet. Dazu gehören die beschleunigte Umsetzung hochmargiger Ersatzprojekte sowie die Bewerbung eigener Softwarelösungen wie das Terminal-Management-System (TMS) und den TI-Messenger (TIM). Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) hingegen begrüßt die Fristverlängerung und argumentiert, sie biete mehr Zeit, um die Infrastruktur zu optimieren.
Eine andere Position vertritt das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ): Statt abzuwarten, fordert es die Anbieter auf, sich freiwillig vor dem neuen Stichtag an die TI anzubinden.
Die neue Frist bis zum 1. Oktober 2027 gibt den Leistungserbringern 21 zusätzliche Monate für die Umsetzung. Die Umsatzausfälle bei Cherry zeigen, wie hoch die finanziellen Risiken für IT-Unternehmen sind, die mit dem Ausbau der Telematikinfrastruktur verbunden sind. Der Fokus liegt nun darauf, die technischen Herausforderungen zu meistern, bevor die vollständige Einführung erfolgt.






