08 April 2026, 08:13

Strengere Steuerregeln für Bewirtungskosten: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Plakat für eine Weihnachtsausstellung in altem Berlin mit leuchtenden Illustrationen von Menschen, Gebäuden und Gegenständen und dem Text "Weihnachtsausstellung in Alt-Berlin" oben.

Strengere Steuerregeln für Bewirtungskosten: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Neue Steuerregeln in Deutschland verschärfen Anforderungen für Abzug von Bewirtungs- und Geschäftsessenkosten

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Unternehmen und Selbstständige müssen in Deutschland künftig strengere Vorgaben beachten, wenn sie Ausgaben für Geschäftsessen und Bewirtung steuerlich geltend machen wollen. Um die Abzugsfähigkeit zu sichern, sind detaillierte Dokumentationspflichten einzuhalten. Die Änderungen betreffen die Ausstellung, Aufbewahrung und Prüfung von Belegen durch die Finanzbehörden.

Nach den aktualisierten Bestimmungen werden nur noch maschinell erstellte Belege aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für den Abzug von Verpflegungskosten anerkannt. Diese müssen fälschungssicher sein und zentrale Angaben enthalten – etwa eine Transaktionsnummer, die Seriennummer des Systems oder des Sicherheitsmoduls. Fällt das elektronische System (Technische Sicherheitseinrichtung, TSE) aus, bleibt der Abzug zwar möglich, der Beleg muss den Defekt jedoch eindeutig ausweisen.

Bei Rechnungen bis 250 Euro müssen der vollständige Name und die Anschrift des Leistungsanbieters, das Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung oder Ware, das Leistungsdatum sowie der Gesamtbetrag aufgeführt sein. Für Beträge über 250 Euro sind zusätzliche Angaben Pflicht: die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Gastgebers, eine fortlaufende Rechnungsnummer und der Name des Steuerpflichtigen.

Unabhängig von der Höhe der Ausgaben muss der geschäftliche Anlass der Bewirtung schriftlich festgehalten werden – inklusive Ort, Datum, Teilnehmer und Anlass. Lediglich 70 Prozent der angemessenen Bewirtungskosten können gemäß § 4 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Belege dürfen auch digital vorgelegt werden; Steuerpflichtige können ihre Aufzeichnungen selbst erstellen oder digitalisieren. Diese müssen jedoch durch eine elektronische Signatur oder Freigabe autorisiert sein. Sämtliche Unterlagen sind auf Anforderung der Finanzämter vollständig vorzulegen.

Ziel der verschärften Regeln ist es, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern und Missbrauch bei der Abrechnung von Geschäftsausgaben zu verhindern. Wer die technischen und inhaltlichen Anforderungen an Belege nicht erfüllt, riskiert, dass die Abzüge im Rahmen der Steuerprüfung verweigert werden.

Quelle