18. November02:37

Streit um Wettbüro neben Gymnasium: Gericht gibt überraschend grünes Licht

Admin User
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Kinder beim Skifahren vor einem Spielplatz im Vordergrund, mit drei Kindern und zwei Stühlen in der Mitte und Gebäuden, Bäumen, Bänken, Pfosten und einem Basketballfeld im Hintergrund.

Richterspruch in Baden-Württemberg: Wettbüro in Nähe von Schulsporthalle erlaubt - Streit um Wettbüro neben Gymnasium: Gericht gibt überraschend grünes Licht

Ein Gericht in Baden-Württemberg hat mit einem überraschenden Urteil den Weg für die Eröffnung einer Wettannahmestelle in St. Leon-Rot freigemacht – trotz der Nähe zu einem Gymnasium, das nachmittags von Kindern und Jugendlichen genutzt wird.

Das Urteil hebt die ursprüngliche Ablehnung der Landesregierung auf, die den Antrag für die Wettannahmestelle mit Verweis auf die räumliche Nähe zur Schule und deren Nutzung durch junge Menschen abgelehnt hatte.

Das Gericht argumentierte jedoch, dass das Gymnasium nachmittags nicht ausschließlich von Kindern und Jugendlichen frequentiert werde, sondern auch von Sportlern aller Altersgruppen. Damit sei das Nähe-Argument weniger stichhaltig. Zwar solle das Urteil Jugendliche ab zwölf Jahren vor Glücksspielsucht schützen, doch die vielfältige Nutzung der Turnhalle mindere das potenzielle Risiko.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da vor dem Verwaltungsgericht Baden-Württemberg noch Berufung eingelegt werden kann. Der Fall hat eine Debatte über den Ausgleich zwischen dem Schutz junger Menschen vor Glücksspielsucht und den Rechten von Unternehmen auf wirtschaftliche Betätigung ausgelöst.

Mit seiner Entscheidung ermöglicht das Gericht in Baden-Württemberg die Eröffnung der Wettannahmestelle in St. Leon-Rot – in der Nähe eines Gymnasiums, das von einer breiteren Nutzergruppe besucht wird als zunächst angenommen. Das Urteil unterstreicht die schwierige Abwägung zwischen Jugendschutz und unternehmerischen Freiheiten, während die endgültige Klärung noch aussteht.