Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Noah FrankeSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Die Reform vereinfacht das Verfahren, indem sie aufwendige Begutachtungen abschafft. Nun liegen erste Zahlen vor, wie das Gesetz in der Praxis genutzt wird.
Die Landesregierung bestätigte, dass 976 Personen ihre Geschlechtseintragung nach den neuen Regeln anpassten. Fast alle Betroffenen waren erwachsen – nur ein kleiner Teil betraf Minderjährige. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler verwies darauf, dass es etwa 40 Fälle mit unter 18-Jährigen gab, wobei die Mehrheit den Wechsel von weiblich zu männlich vollzog.
Die genaue Zahl der Minderjährigen bleibt aus Datenschutzgründen vertraulich. Zudem änderten vier Personen ihren Eintrag ein zweites Mal, nachdem sie ihn zunächst aktualisiert hatten. Die Behörden gaben nicht bekannt, ob diese wieder zu ihrem ursprünglichen Geschlechtseintrag zurückkehrten oder die Option "divers" oder "kein Eintrag" wählten.
Der Fachverband der Standesämter bewertete die Umsetzung der Reform überwiegend positiv. Das Gesetz sieht vor, dass weitere Änderungen nach einer einjährigen Wartefrist möglich sind.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Anpassung des Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Die meisten Anträge stammen von Erwachsenen, nur wenige haben ihren Eintrag ein zweites Mal korrigiert. Der Freistaat beobachtet weiterhin die Auswirkungen der Reform, hält aber einige Details unter Verschluss.






