18. November01:07

Admin User
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Ein Metallständer mit Büchern und optischen Disc-Hüllen, jede mit Postern versehen, die Text und Bilder zeigen, sowie zusätzlichem Text auf Papieren, die an der Wand in der Mitte befestigt sind.

BGH hört Fall über Schufa-Speicherung von beglichenen Forderungen - Schufa zieht vor den BGH: Streit um getilgte Schulden eskaliert

Die Schufa, Deutschlands führende Auskunftei, hat den Rechtsstreit um die Speicherung getilgter Schuldendaten vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht. Dies folgt auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das die Praxis der Schufa als Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wertete. Ausgangspunkt des Falls war die Einstufung eines Klägers als "hochkritisch" im Schufa-Score – begründet mit gespeicherten Daten über bereits beglichene Schulden. Das Kölner Oberlandesgericht gab dem Kläger recht und verurteilte die Schufa zur Zahlung von 1.040 Euro Schadensersatz. Mit diesem Urteil nicht einverstanden, legte die Schufa Revision beim BGH ein. Der BGH prüft den Fall derzeit. Zwar hat das Gericht 2025 bereits über Kreditvertrags- und Gebührenfragen entschieden, doch zu einem Verfahren über die Speicherung abschließender Schulddaten durch die Schufa oder einem möglichen Urteilstermin liegen keine konkreten Informationen vor. Unklar bleiben auch die genauen Umstände der Beteiligten und der zu erwartende Richterspruch. Mit ihrer Revision vor dem BGH stellt die Schufa die anhaltende Debatte um die Speicherung getilgter Schulden und deren Auswirkungen auf die Bonitätsbewertung in den Fokus. Das Ergebnis dieses Verfahrens könnte einen richtungsweisenden Präzedenzfall für den Datenschutz und die Verbraucherrechte in Deutschland schaffen.