05 April 2026, 10:08

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant

Offenes Buch mit dem Titel "Architektonische Pläne des Rathauses von Heidelberg" zeigt detaillierte Architekturzeichnungen eines Gebäudes.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Arbeitsweise von Architekten und Stadtplanern in der Region zu modernisieren. Zu den zentralen Neuerungen gehören aktualisierte Regelungen für Ausbildung, Registrierung und berufliche Pflichten.

Nach dem neuen Entwurf können Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen künftig bereits als Juniorenmitglied in die Architektenkammer eintreten. Damit eröffnet sich für Nachwuchskräfte ein früherer Einstieg in den Beruf.

Auch die Lehrpläne für die akademische Ausbildung und Weiterbildung werden erweitert, um essenzielle Themen abzudecken. Dazu zählen Bauplanungsrecht, barrierefreies Gestalten sowie Klimaanpassung im Gebäudebereich. Ziel ist es, Fachkräfte besser auf moderne Herausforderungen vorzubereiten.

Digitale Prozesse sollen zudem die Effizienz steigern: Anträge auf Registrierung und berufliche Meldungen können künftig online eingereicht werden – ein Ende der bisherigen papierbasierten Verfahren.

Die Reformen legen größeren Wert auf Bürgerbeteiligung und soziale Belange. Bezahlbarer Wohnraum und barrierefreier Zugang werden zu zentralen Planungsgrundsätzen. Zudem müssen neue Projekte zwingend Aspekte wie die Förderung der Biodiversität, Energieeinsparung und die Integration erneuerbarer Energien berücksichtigen.

Für ausländische Fachkräfte vereinfacht der Entwurf die Anerkennung ihrer Qualifikationen. Anders als bisher – wo Prüfungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oft Eignungstests oder Anpassungslehrgänge erforderten – können Bewerber ihre Abschlüsse nun bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkennen lassen.

Der Gesetzentwurf ermöglicht Architekten und Planern zudem, ihre Tätigkeiten in verschiedenen Gesellschaftsformen auszuüben, darunter GmbH & Co. KG, OHG und KG. Dies schafft mehr Flexibilität bei der Führung ihrer Büros.

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Die geplante Novelle bringt tiefgreifende Veränderungen für die Berufsstandards in Sachsen-Anhalt mit sich. Elektronische Antragsverfahren, erweiterte Ausbildungsinhalte und strengere Umweltauflagen werden die Branche prägen. Bei Verabschiedung des Gesetzes wird es zudem für ausländische Architekten einfacher, im Land zu arbeiten.

Quelle