Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen – Unternehmen atmen auf
Miriam WolfMainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen – Unternehmen atmen auf
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen, die Unternehmen den Übergang erleichtern sollen, sowie eine klarere Definition der Steuerpflichtigen.
Die überarbeitete Fassung wird nun weiteren Prüfungen unterzogen, bevor sie endgültig beschlossen wird.
Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Übergangsregelung: Betriebe mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Abgabe erst ab dem 31. März 2027 entrichten. Diese Anpassung soll den betroffenen Unternehmen eine faire Anpassungsphase ermöglichen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Zahlungspflicht: Künftig tragen nicht mehr die Beherbergungsbetriebe, sondern direkt die Gäste die Steuerlast. Die geänderte Satzung stellt klar, dass die Abgabe zukünftig von den Besuchern und nicht von den Anbietern zu entrichten ist.
Der Finanz- und Hauptausschuss wird die überarbeitete Satzung am 6. Mai 2026 beraten. Anschließend geht der Entwurf zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat.
Die aktualisierte Regelung bietet Unternehmen mit bestehenden Verträgen eine vorübergehende Entlastung und macht deutlich, dass künftig die Gäste – und nicht die Anbieter – die Steuer tragen werden. Als nächster Schritt steht die Ausschussberatung an, bevor der Stadtrat die endgültige Entscheidung trifft.






