Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit
Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Grenzen der Verantwortung lokaler Behörden bei der Unterstützung von Kitas klargestellt. Das Amtsgericht Frankenthal entschied, dass Städte nicht verpflichtet sind, den Verdienstausfall von Eltern während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita zu übernehmen. Diese Änderung betrifft Familien in Frankenthal und könnte als Präzedenzfall für ähnliche Verfahren in anderen Regionen dienen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Eltern eine Entschädigung für entgangene Arbeitszeit beanspruchen können, während sie ihr Kind in der Kita eingewöhnen. Bisher wurde teilweise argumentiert, dass Kommunen diese Kosten im Rahmen ihrer Betreuungspflicht tragen müssten. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Verpflichtung der Stadt endet, sobald ein Kita-Platz angeboten wird – und nicht erst, wenn das Kind vollständig eingewöhnt ist.
Nach dem Sozialrecht gilt die Eingewöhnungsphase nun als Aufgabe der Eltern. Das bedeutet, dass etwaige Einkommensverluste in dieser Zeit von den Familien selbst getragen werden müssen. Die Entscheidung entzieht arbeitenden Eltern damit eine mögliche finanzielle Absicherung und könnte für sie zusätzliche Belastungen mit sich bringen, wenn ihr Kind in die Betreuung übergeht. Frankenthal, die Stadt, in deren Zuständigkeit das Urteil fällt, muss diese Regelung nun umsetzen. Eltern dort erhalten künftig keine Entschädigung mehr für Lohnausfälle, die durch die Begleitung ihres Kindes in den ersten Kita-Tagen entstehen.
Das Urteil verlagert die finanzielle Verantwortung für die Eingewöhnungsphase vollständig auf die Eltern. Die lokalen Behörden in Frankenthal werden künftig keinen Ausgleich mehr für entgangenes Einkommen leisten, sobald ein Kita-Platz bereitsteht. Familien müssen diese zusätzlichen Kosten nun bei der Planung der Kinderbetreuung einkalkulieren.
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