Juristischer Streit um gestohlenen BMW: Wer ist der rechtmäßige Besitzer?

Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto vorerst nicht zurück - Juristischer Streit um gestohlenen BMW: Wer ist der rechtmäßige Besitzer?
Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto vorerst nicht zurück
Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto vorerst nicht zurück
Mann aus Mannheim bekommt gestohlenes Auto vorerst nicht zurück
Ein Mann aus Mannheim hat seinen gestohlenen BMW mithilfe von GPS-Daten in Dortmund ausfindig gemacht. Nach der Bergung des Fahrzeugs mit einem Ersatzschlüssel wurde er später angewiesen, es an den Käufer zurückzugeben. Der Fall entwickelt sich nun zu einem juristischen Streit um das Eigentumsrecht.
Das Auto war ursprünglich während einer Probefahrt in Rumänien gestohlen worden – die Zulassungspapiere befanden sich noch im Fahrzeug. Der Dieb verkaufte es anschließend an einen Händler in Dortmund, der es später an einen weiteren Käufer aus Mannheim weiterveräußerte. Da der Händler von dem Diebstahl nichts wusste, zeigte er das Fahrzeug als gestohlen an, als der ursprüngliche Besitzer es mit einem Ersatzschlüssel zurückholte.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat nun entschieden, dass das Auto vorerst beim Käufer bleibt. Die Behörden beschlagnahmten das Fahrzeug, das auf etwa 12.000 Euro geschätzt wird, und behandeln sowohl den ursprünglichen Besitzer als auch den Händler als Geschädigte.
Der Mann aus Mannheim hat bis Ende Dezember Zeit, gegen die Entscheidung vorzugehen. Er kann entweder beim Zivilgericht eine einstweilige Verfügung beantragen oder die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vor dem örtlichen Amtsgericht anfechten.
Der Fall bleibt vorerst ungelöst, wobei der ursprüngliche Besitzer eine Frist für rechtliche Schritte hat. Bis auf Weiteres verbleibt das Auto beim Käufer, doch weitere Gerichtsverfahren könnten dies noch ändern. Beide Seiten warten nun auf eine endgültige Entscheidung über das Eigentum.

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