Geschäftsmann muss €10.500 Strafe für nicht gemeldete Arbeit und Sozialversicherungsbetrug zahlen

Geschäftsmann muss €10.500 Strafe für nicht gemeldete Arbeit und Sozialversicherungsbetrug zahlen
Ein 72-jähriger Unternehmer aus der Ortenau ist vom Amtsgericht Lahr zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt worden – wegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrugs. Der Inhaber eines Malereibetriebs hatte drei Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl diese deutlich mehr Stunden arbeiteten. Der Geschäftsmann zahlte die Löhne bar aus, um die Beschäftigung nicht melden zu müssen und so Sozialabgaben zu umgehen. Bei 21 festgestellten Fällen hielt er auf diese Weise rund 48.000 Euro zurück. Der rechtskräftige Strafbefehl umfasst neben der Geldstrafe auch Verfahrenskosten und Auslagen. Durch sein Vorgehen ausbeuterte der Unternehmer nicht nur seine Angestellten, sondern untergrub auch das Sozialversicherungssystem. Das Urteil des Gerichts sendet ein deutliches Signal: Solche Praktiken werden nicht geduldet.

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