Gericht verweigert Frau in Baden-Württemberg Entschädigung nach häuslicher Gewalt

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Ein Plakat mit Bildern von Frauen und begleitendem Text.

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Gericht verweigert Frau in Baden-Württemberg Entschädigung nach häuslicher Gewalt

Eine Frau in Baden-Württemberg wurde nach Misshandlungen durch ihren Ehemann die Entschädigung als Opfer verweigert. Das Landessozialgericht entschied, dass ihre Entscheidung, in der Beziehung zu bleiben, sie von Leistungen ausschließt. Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit darauf, wie Behörden Anträge von Überlebenden häuslicher Gewalt bewerten.

Die Frau wurde 2019 von ihrem Mann verletzt und schloss 2020 die Scheidung ab. Akten zufolge hatte sie bereits 2014 einen Schutzbefehl beantragt, diesen später jedoch zurückgenommen.

Mit dem Urteil entfällt für die Frau die finanzielle Unterstützung. Die Behörden in Baden-Württemberg wenden in ähnlichen Fällen vergleichbare Kriterien an und lehnen Entschädigungen ab, wenn Betroffene den Ausstieg aus gewalttätigen Beziehungen verzögern. Die Entscheidung folgt den bestehenden rechtlichen Richtlinien zur Opferanspruchsberechtigung.