Gericht kippt Georgiens Status als sicheres Herkunftsland – EU-Recht widerspricht deutscher Praxis

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden - Gericht kippt Georgiens Status als sicheres Herkunftsland – EU-Recht widerspricht deutscher Praxis
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Georgien nach EU-Recht nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden darf. Die Entscheidung folgt auf Klagen zweier georgischer Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt worden waren. Zwar wurden ihre Asylanträge auf Flüchtlingsschutz abgewiesen, doch die grundsätzliche rechtliche Überprüfung war aus verfahrensrechtlichen Gründen erfolgreich.
Die beiden georgischen Staatsbürger hatten Klage eingereicht, nachdem ihre Asylgesuche zurückgewiesen worden waren. Zwar sah das Gericht keine Belege, die ihnen einen Flüchtlingsstatus hätten zusprechen können, doch stellte es fest, dass die Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland gegen EU-Vorschriften verstößt. Demnach muss das gesamte Staatsgebiet eines Landes – und damit alle seine Bewohner – als sicher gelten, nicht nur Teile davon.
Das Urteil wirft Fragen zur aktuellen deutschen Praxis im Umgang mit georgischen Asylsuchenden auf. Sollte es nicht in der Berufungsinstanz gekippt werden, könnte die Entscheidung eine Überprüfung der Einstufung als sicheres Herkunftsland erzwingen. Dies hätte Auswirkungen darauf, wie künftige Asylanträge aus Georgien nach EU-Recht bearbeitet werden.

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