Gericht hebt Stadionverbot für Wittmann und Mack auf, erlaubt Teilnahme an Hoffenheim-Spielen

Gericht hebt Stadionverbot für Wittmann und Mack auf, erlaubt Teilnahme an Hoffenheim-Spielen
Ein Regionalgericht in Heidelberg hat das Stadionverbot für Roger Wittmann und Dirk Mack in der PreZero Arena von Hoffenheim aufgehoben und entschieden, dass die Arena ein öffentlicher Raum ist. Beide bleiben jedoch von der Vereinszentrale und dem Trainingsgelände des Clubs ausgeschlossen. Das Gericht urteilte, dass das gegen Wittmann wegen Beleidigungen von Vereinsvertretern verhängte Stadionverbot unrechtmäßig war. Es begründete dies damit, dass die Arena als öffentlicher Raum allen Personen Zugang gewähren müsse – unabhängig von deren persönlicher Haltung. Die Entscheidung des Vereins, seine privat genutzten Räumlichkeiten wie die Geschäftsstelle und das Trainingszentrum vor potenziell feindseligen Personen zu schützen, wurde hingegen bestätigt. Die Vorstandsmitglieder von TSG 1899 Hoffenheim, Dr. Markus Schutz und Jörg Albrecht, haben sich zu dem Fall geäußert. Schutz betonte, der Verein dulde weder auf noch neben dem Platz grobe Beleidigungen. Albrecht unterstrich die Ablehnung von Respektlosigkeit und Verleumdung, insbesondere angesichts der Vorbildfunktion des Vereins für Kinder und Jugendliche. Sowohl Hoffenheim als auch die Kläger haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Mit dem Beschluss dürfen Wittmann und Mack zwar die Spiele von Hoffenheim in der PreZero Arena besuchen, der Ausschluss von den nicht-öffentlichen Vereinsbereichen bleibt jedoch bestehen. Der Fall verdeutlicht die Spannung zwischen Meinungsfreiheit und dem Respekt vor Institutionen – wobei Gericht und Verein hier unterschiedliche Positionen vertreten.

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