Gericht bestätigt Wahl der SAP-Arbeitnehmervertreter

Gericht: Wahl der Arbeiter in den SAP-Aufsichtsrat rechtmäßig - Gericht bestätigt Wahl der SAP-Arbeitnehmervertreter
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine Beschwerde gegen die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat von SAP abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Wahl von vier Arbeitnehmervertretern und vier Ersatzmitgliedern rechtmäßig war. Die Kläger hatten vorgebracht, dass die Wahlumschläge von einem Mitglied und dem Vorsitzenden des Betriebsrats entgegengenommen worden seien. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Übergabe durch einen Boten zulässig sei. Die Beschäftigten, die die Beschwerde eingereicht hatten, warfen dem Verfahren Verstöße gegen die ordnungsgemäße Durchführung vor – doch das Gericht wies ihre Vorwürfe zurück. Eine der Kandidatinnen hatte in ihren Wahlkampfunterlagen ihre offizielle E-Mail-Signatur, das Firmenlogo und ihre Berufsbezeichnung verwendet. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass dies nicht gegen die Neutralitätspflicht verstoße. Der Aufsichtsrat von SAP besteht aus 18 Mitgliedern, von denen neun die Aktionäre und neun die Arbeitnehmer vertreten. Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens und stellt sicher, dass die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von SAP fair und in Übereinstimmung mit dem Gesetz gewählt wurden.

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