Gartenbau-Unternehmer entgeht Strafe trotz nicht angemeldeter Mitarbeiter
Miriam WolfGartenbau-Unternehmer entgeht Strafe trotz nicht angemeldeter Mitarbeiter
Ein Unternehmer aus dem Gartenbau im Raum Freiburg ist einer Strafverfolgung entgangen, nachdem er Mitarbeiter nicht bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Der Fall flog auf, als die Polizei bei einer Kontrolle zwei nicht gemeldete Arbeiter in einem Firmenfahrzeug entdeckte. Das Gericht stellte das Verfahren später gegen die Auflage einer Geldstrafe und der Nachzahlung der Beiträge ein.
Der Fall nahm seinen Anfang, als die Behörden Unstimmigkeiten in den Personalunterlagen des Betriebs feststellten. Die Umsatzzahlen ließen auf mehr Beschäftigte schließen, als offiziell gemeldet waren. Die Ermittlungen ergaben, dass zwischen 2022 und Anfang 2025 bis zu 15 Mitarbeiter möglicherweise ohne Versicherungsschutz und unangemeldet beschäftigt worden waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst 30 Fälle von Lohnvorenthaltung und Untreue zur Last gelegt. Das Amtsgericht Freiburg stellte das Verfahren jedoch ein, nachdem sich der Angeklagte auf eine Vereinbarung einließ. Dazu gehörten die Zahlung von 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation sowie die Begleichung von 10.000 Euro an ausstehenden Sozialabgaben.
Der Betriebsinhaber hatte für eine unbekannte Anzahl von Mitarbeitern entweder zu geringe Beiträge abgeführt oder diese vollständig vorenthalten. Durch die gerichtliche Entscheidung konnte der Fall ohne weitere rechtliche Konsequenzen abgeschlossen werden.
Der Angeklagte muss nun die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die vom Gericht angeordnete Spende begleichen. Der Fall zeigt die Folgen auf, die eine unterlassene ordnungsgemäße Anmeldung von Mitarbeitern haben kann. Die Behörden bestätigten, dass gegen den Unternehmer keine weiteren Ermittlungen eingeleitet werden.






