Freiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs mit 19.000 Euro Strafe verurteilt

Freiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs mit 19.000 Euro Strafe verurteilt
Hauptzollamt Lörrach: Leistungsbetrug aufgedeckt – Freiburger Unternehmer zu Bewährung verurteilt
Lörrach – Ein Unternehmer aus Freiburg ist wegen Sozialbetrugs zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Einkünfte aus seinem Transportgewerbe verschwiegen hatte, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Fast zwei Jahre lang erhielt er staatliche Leistungen, ohne seine tatsächlichen Einnahmen offenzulegen.
Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Mann ein Transportunternehmen, das einen Umsatz von rund 59.000 Euro erwirtschaftete. In derselben Zeit kassierte er vom Jobcenter fast 19.000 Euro an Arbeitslosengeld – ohne seine geschäftlichen Einkünfte zu melden. Die Behörden deckten die Täuschung später auf.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Verurteilte keine Haft antreten muss, sofern er sich nichts zuschulden kommen lässt. Zudem wurde er zur Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen 19.000 Euro verpflichtet. Das Urteil beendet das Verfahren nach Ermittlungen der Zollfahndung.

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