31 March 2026, 00:10

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in historischem Artikel

Ausführliche alte Karte von Weimar, Deutschland, mit Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten mit beschreibendem Text.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in historischem Artikel

Deutsche Behörden haben ein Ermittlungsverfahren gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels eingeleitet. Der Beitrag enthielt einen historischen Slogan, der heute mit rechtsextremer Ideologie in Verbindung gebracht wird. Die Polizei prüft nun, ob dessen Verwendung gegen Gesetze zur Nazi-Propaganda verstößt.

Ausgelöst wurde der Fall durch eine anonyme Beschwerde bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte. Mittlerweile wurde das Verfahren an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet.

Der umstrittene Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" zitierte einen Text aus dem Jahr 1931, der im Reichsbanner erschienen war – einer Zeitung mit SPD-Bezug. Die Originalpublikation enthielt den Spruch "Alles für Deutschland", der heute mit der NS-SA assoziiert wird. Obwohl das Blog die Wiedergabe als historische Berichterstattung darstellte, prüfen die Behörden, ob die Veröffentlichung gegen deutsches Recht verstößt.

Nach geltender Rechtslage ist die Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole nicht automatisch strafbar, sofern sie zu Bildungs- oder Berichtswecken erfolgt. Gerichte haben jedoch wiederholt entschieden, dass der Slogan in der politischen Rede nicht verwendet werden darf – aufgrund seiner Verbindung zur NS-Zeit. 2024 wurde der AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der Verwendung desselben Spruchs in öffentlichen Reden zu Geldstrafen verurteilt. Die Richter begründeten das Verbot mit den Ursprüngen des Slogans bei den SA-Sturmabteilungen und seinem Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die Achse des Guten, 2004 von den Journalisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründet, versteht sich als liberal-konservative Plattform. Die weiteren Ermittlungen liegen nun bei der bayerischen Staatsanwaltschaft, die klären muss, ob der Artikel rechtliche Grenzen überschritten hat.

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Die Entscheidung in diesem Fall könnte klären, wie historische Bezüge zu umstrittenen Parolen künftig rechtlich bewertet werden. Die Staatsanwaltschaft muss abwägen, ob die Verwendung des Slogans im Blog als zulässige Berichterstattung oder als unzulässige Billigung einzustufen ist. Ein Urteil könnte Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über NS-belastete Begrifflichkeiten in den Medien schaffen.

Quelle