25 April 2026, 04:08

Bundesverwaltungsgericht stärkt Anwohnerrechte gegen blockierte Gehwege in Freiburg

Lange Reihe von Polizeiwagen, die an einer Straße vor dem Brandenburger Tor geparkt sind, mit Menschen auf Fahrrädern und Fütgängern, Barrieren, Bäumen und einem Bogen mit Statuen im Hintergrund.

Bundesverwaltungsgericht stärkt Anwohnerrechte gegen blockierte Gehwege in Freiburg

Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Rechte von Anwohnern geklärt, gegen illegales Parken vorzugehen, wenn Gehwege stark versperrt werden. Die im Jahr 2024 ergangene Entscheidung folgt einem langjährigen Streit über Parkbeschränkungen in Freiburg. Zwar wies das Gericht die meisten Argumente des Klägers zurück, bestätigte jedoch, dass die lokalen Behörden tätig werden müssen, wenn Fußwege schwerwiegend blockiert sind.

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Der Fall nahm seinen Anfang, als das Verwaltungsgericht Freiburg eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße abwies. Der Kläger, ein Anwohner, der auf öffentliche Parkmöglichkeiten in der Gegend angewiesen ist, argumentierte, die Stadt habe die Bedürfnisse von Autofahrern, Fußgängern und Radfahrern nicht angemessen abgewogen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Entscheidung der Stadt mit der Richtlinie gegen illegales Parken aus dem Jahr 2020 des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg im Einklang stehe.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte später die Abweisung der Klagen gegen die Halteverbotszone und das langjährige Verbot des Gehwegparkens. Es unterstrich zudem die Position der Stadt, dass es kein gesetzliches Anrecht auf einen Parkplatz in Wohnortnähe gebe. Dennoch legte das Urteil fest, dass Anwohner künftig von den Behörden verlangen können, einzugreifen, wenn Gehwege erheblich versperrt sind.

Trotz der Niederlage kündigte der Kläger an, die Zulassung einer Revision zu beantragen, was den Fall möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht bringen könnte. Die Entscheidung stärkt zudem die Handlungsfähigkeit der Kommunen, öffentlichen Raum umzugestalten – vorausgesetzt, sie dokumentieren transparent, wie sie die Interessen aller Verkehrsteilnehmer abwägen.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Städte Parkraum und Fußgängerzugänge regeln. Anwohner haben nun klarere rechtliche Möglichkeiten, die Durchsetzung von Freihaltung zu fordern, wenn Gehwege blockiert sind. Gleichzeitig behalten die Kommunen weitreichende Befugnisse, öffentliche Räume neu zu gestalten, solange sie dabei transparente Verfahren einhalten.

Quelle