Bundesverfassungsgericht bestätigt Haftstrafe wegen Anom-**Nachrichten** aus FBI-Operation

Verfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers gegen Auswertung von Anom-Daten scheitert - Bundesverfassungsgericht bestätigt Haftstrafe wegen Anom-**Nachrichten** aus FBI-Operation
Ein verurteilter Drogenhändler ist mit seinem Versuch gescheitert, eine sechseinhalbjährige Haftstrafe anzufechten, die auf Beweismaterial aus verschlüsselten Anom-Geräten beruht. Sein Antrag beim Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesen, nachdem die Richter entschieden hatten, er habe seine Vorwürfe nicht ausreichend begründet. Der Fall dreht sich um Daten, die im Rahmen der Operation Trojan Shield gesammelt wurden – einer weltweiten Großrazzia gegen die organisierte Kriminalität.
Das Urteil gegen den Mann basierte ursprünglich auf der Auswertung von Millionen Nachrichten, die über Anom-Geräte verschickt worden waren. Diese verschlüsselten Handys, heimlich vom FBI manipuliert, leiteten alle Kommunikationen automatisch an einen iBot-Server weiter. Behörden weltweit lasen rund 20 Millionen Nachrichten aktuell mit, die Drogenhandel, Geldwäsche und gewalttätige Bandenkriminalität aufdeckten.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt die ursprüngliche Verurteilung bestehen. Das Urteil bestätigt, dass Anom-Daten in deutschen Gerichten weiterhin als Beweismittel zulässig sind – vorausgesetzt, die rechtlichen Standards werden eingehalten. Der Fall schafft zwar keine neue Rechtsprechung, unterstreicht aber die bestehenden Regeln für Beweismaterial, das durch internationale Polizeieinsätze gewonnen wird.

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