Bundespolizei Stuttgart erklärt verlängerte Grenzkontrollen zu Frankreich und der Schweiz

Bundespolizei Stuttgart erklärt verlängerte Grenzkontrollen zu Frankreich und der Schweiz
Bundespolizei Stuttgart: Einladung zu Medienveranstaltung über Einsatzmaßnahmen der Bundespolizeidirektion Stuttgart an der Grenze zu Frankreich und der Schweiz
Teaser Bundespolizeidirektion Stuttgart – Baden-Württemberg – Sehr geehrte Damen und Herren, die bereits vor Ort sind... ▶ Weiterlesen
Veröffentlichungsdatum 8. Mai 2025, 06:00 Uhr MESZ
Schlagwörter Politik, Allgemeine Nachrichten, Kriminalität und Justiz
Artikeltext Deutschland hat die vorübergehenden Grenzkontrollen an allen landseitigen Binnengrenzen des Schengen-Raums verlängert. Die Kontrollen, die erstmals am 16. September 2024 eingeführt wurden, werden nun auf Grundlage aktualisierter rechtlicher Bestimmungen fortgesetzt. Die Bundespolizeidirektion Stuttgart hat zudem Medienbriefings angekündigt, um über die neuesten Maßnahmen im Detail zu informieren.
Am 7. Mai 2025 ordnete der Bundesinnenminister die Fortführung der Grenzkontrollen in Übereinstimmung mit § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG an. Diese rechtliche Anpassung tritt sofort in Kraft und untermauert die seit September des vergangenen Jahres bestehenden Kontrollen.
Die verlängerten Grenzkontrollen bleiben mit aktualisierter rechtlicher Grundlage in Kraft. Medienvertreter:innen erhalten bei den geplanten Briefings die Möglichkeit, sich über die Umsetzung an den Grenzen zu Frankreich und der Schweiz zu informieren. Eine Teilnahme erfordert eine vorherige Anmeldung über die angegebene E-Mail-Adresse.

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