Baden-Württemberg setzt auf KI: Neues Polizeigesetz revolutioniert die Kriminalitätsbekämpfung

Baden-Württemberg setzt auf KI: Neues Polizeigesetz revolutioniert die Kriminalitätsbekämpfung
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein überarbeitetes Polizeigesetz verabschiedet, das der Landespolizei ermöglicht, eigenständig KI-basierte IT-Lösungen für die digitalisierte Polizeiarbeit zu entwickeln, zu testen und einzusetzen. Das neue Gesetz, das am 12. November 2025 beschlossen wurde, soll die Polizeiarbeit modernisieren und die Kriminalitätsprävention stärken.
Das überarbeitete Polizeigesetz Baden-Württembergs führt mehrere zentrale Neuerungen ein. Erstens schafft es eine rechtliche Grundlage für den präventiven Einsatz automatisierter Datenanalysen, darunter die verfahrensübergreifende Forschungs- und Analyseplattform (VeRA). Damit kann die Polizei große Datenmengen effizienter auswerten – ein wichtiger Schritt zur Vorbeugung und Aufklärung von Straftaten.
Das Gesetz enthält zudem eine sogenannte "Experimentierklausel", die es der Polizei erlaubt, eigenständig KI-Anwendungen zu entwickeln. Dies ermöglicht es den Behörden, mit dem technologischen Fortschritt Schritt zu halten und maßgeschneiderte Werkzeuge für ihre spezifischen Anforderungen zu schaffen.
Zusätzlich vereinfacht die aktualisierte Gesetzgebung den Einsatz von fortgeschrittener Mobilfunkortung (AML), um schutzbedürftige Personen schneller und gezielter zu lokalisieren. Dadurch kann die Polizei Hilfsbedürftigen schneller und effektiver zur Seite stehen.
Das überarbeitete Polizeigesetz Baden-Württembergs, das am 12. November 2025 verabschiedet wurde, stattet die Landespolizei mit modernen Befugnissen aus. Es ermöglicht den Einsatz von KI und automatisierter Datenanalyse zur Kriminalitätsbekämpfung und verbessert den Schutz gefährdeter Personengruppen. Damit setzt das Land einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung und Weiterentwicklung der Polizeiarbeit.

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